Verkehrsschild Halteverbot (283) mit Zusatzzeichen (Zeit oder Dauer)
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Herbert Gnannt Mitglied seit: 13.02.2011 Wohnort: Parksiedlung |
geschrieben: 26.07.2017 22:30 Uhr Betreff: Verkehrsschild Halteverbot (283) mit Zusatzzeichen (Zeit oder Dauer) Liebe Leser und Leserinen.. auf Grund von Baumaßnahmen wurde die Bushaltestelle Parkstraße in der Parksiedlung, in Richtung Esslingen, vorverlegt. In Folge dessen mußte natürlich ein als solcher ausgezeichneter Parkplatz, der die Ausweichhaltestelle behindern würde, verständlicherweise mit einem Halteverbotsschild gekennzeichnet werden. Mit dem Zusatzschild..bitte genau lesen: Montag. 3.7. 7.00 Uhr Ich versetze mich nun in die Parkplatz suchende Situation eines ortsfremden Autofahrers,der dieses Schild am 4... 5. usw. Juli liest. dieser ortsfremde Autofahrer weiß nicht um den Grund dieses Halteverbots mit Zusatzschild. Somit liest ER doch RICHTIG...daß dieses Halteverbotsschild nur am 3.7. ab 7.00 gilt. Da dieses Datum vorbei ist parkt er doch berechtigt auf dem gekennzeichneten Parkplatz. Oder sehe ich das falsch. Da ich des öfteren den Bus benütze, stellte ich fest, daß so "ab und " dort auch Autos parkten, den Bus natürlich behinderten.einen Autofahrer informierte ich persönlich. Rein informativ setzte ich mich mit der zuständigen Stelle der Ortsverwaltung in Verbindung. (die Dame bestätigte mir ihre Zuständigkeit)... wollte sich darum kümmern. Da ich diese Zeilen schreibe, erahnen Sie es, liebe Leser-inen: Es tat sich nichts! eigenlich schade, der Aufwand, die Zusatzbeschilderung sachlich richtig zu bezeichnen wäre sehr gering gewesen. So ist die Frage: bekamen Autofahrer durch angebliches Falschparken einen sogenannten"Strafzettel"?? Ich denke, wir werden es nicht erfahren. Ich denke aber auch, es wäre die Aufgabe des Amtsleiters dafür zu sorgen, daß diese Strafzettel zurück gezogen werden, denn diese sind auf Grund der falschen Zeitangabe..., hier ist doch die dt. Sprache sehr konkret..einfach unbegründet. Gelinde ausgedrückt. Das Amt möge mir die Frage erlauben: Aus welchen Gründen wurde die Gültigkeit des Verkehrszeichen"Halteverbot" durch Zusatzschild mit Gültigkeit" nicht berichtigt! Lässigkeit? Schulter-zucken...nach dem Motto. was soll`s...oder..jeder weiß doch warum? Und genau-das stimmt nicht |
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Moderator Mitglied seit: 01.01.1970 Wohnort: |
geschrieben: 01.08.2017 13:41 Uhr Betreff: Re: Verkehrsschild Halteverbot (283) mit Zusatzzeichen (Zeit oder Dauer) Guten Tag Herr Gnannt, ich gehe davon aus, dass Sie sich auf das Halteverbotsschild beziehen, das zur Einrichtung der Ersatzhaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten in der Robert-Koch-Straße aufgestellt worden ist. Unabhängig von dem Verkehrszeichen besteht ein gesetzliches Haltverbot, da 15 Meter vor und hinter Haltestellen nicht gehalten werden darf. Die Haltverbotsschilder sind somit eigentlich entbehrlich. Die Verwaltung will die Verkehrszeichen aber während der Dauer der Baustelle noch stehen lassen, um die genannte Regelung zu vereutlichen. Ein Mitarbeiter wird mit dem ausführenden Unternehmen zur Entfernung der Zusatzbeschilderung Kontakt aufnehmen. Freundliche Grüße Andrea Wangner Pressereferentin |
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