Satzung ab dem 1. Januar 2025/Änderungen
Müssen wir einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen, obwohl wir schonen einen gestellt haben?

Nein, Sie müssen derzeit keinen Antrag auf Ermäßigung stellen, wenn Sie bereits einen gestellt haben. Einen neuen Antrag auf Ermäßigung stellen Sie jährlich bis zum 31.08. Das bedeutet, dass Sie dies erst wieder im nächsten Jahr mit den Einkommensbescheiden von 2024 tun müssen.

Wie erfolgt die neue Einstufung?

Sie werden automatisch nach Einkommen eingestuft, sobald Sie uns Ihr Einkommen mitgeteilt haben.

Wo finde ich die neue Gebührentabelle? 

Die neue Satzung, die ab dem 1. Januar 2025 gültig ist, wird bald auf unserer Homepage verfügbar sein. Die Gebührentabelle ist Teil dieser Satzung.

Muss ich den Antrag auf Ermäßigung im neuen Jahr stellen, da wir uns aktuell auf Stufe 9 befinden, aber mit der neuen Gebührenordnung nicht mehr auf der Höchststufe sind?

Sie können den Antrag auf Ermäßigung bereits jetzt stellen. In diesem Fall wird Ihr Gehalt für 2023 berücksichtigt, und Sie werden im Januar automatisch auf die neue Stufe eingestuft.

Anträge auf Ermäßigungen sollten jährlich bis zum 31. August mit dem Gehalt des Vorjahres eingereicht werden.

Betreuungszeiten
Welche Betreuungszeiten kann ich buchen?

Die buchbaren Betreuungszeiten finden Sie bei den jeweiligen Einrichtungen unter "Kitas suchen und finden".

Für die Änderung der Betreuungszeit ist die Leitung Ihrer Einrichtung zuständig. Eine Änderung kann nur in Absprache mit der Einrichtungsleitung stattfinden.

Antrag auf Ermäßigung
Wann kann ich den Antrag auf Ermäßigung stellen und regelmäßig erneuern?

Laut § 6(5) der Benutzungsgebührensatzung sind Ermäßigungen jährlich neu zu beantragen. Ihren ersten Antrag reichen Sie bitte zum Betreuungseintritt ein.

Um Ihren Antrag auf Ermäßigung zu erneuern, reichen Sie den bitte bis spätestens zum 30. September des Folgejahrs ein. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Einkommensstufe neu berechnet.

Aus der Satzung:

(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen gewährt auf Antrag und nach Prüfung eine Bezuschussung und oder die gesamte Kostenübernahme der Gebühren für die Kindertagesbetreuung.

Kontakt und Antrag zur wirtschaftlichen Jugendhilfe Esslingen: Landratsamt Esslingen

 

Gebühren

Gebührenberechnung - für Kinder in städtischen Einrichtungen

Fälligkeiten

Wenn Sie kein Sepa Lastschriftmandat eingereicht haben, bezahlen Sie bitte erst nach Erhalt des Gebührenbescheids den ausgewiesenen Betrag. Alternativ können Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.ostfildern.de/Was_Wo_Einpflege/Produkte/Stadtkasse.html?highlight=Einzugs-erm%C3%A4chtigung

Wie funktioniert die Berechnung der Gebühren?
Die Gebührenbescheide werden von der Stadtverwaltung berechnet und versandt, sobald alle Daten aus den Einrichtungen vorliegen.
Laut der Satzung wird die Einkommensstufe aufgrund der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres berechnet, bitte schicken Sie uns dazu

  • den Einkommenssteuerbescheid 2023
  • oder die Dezemberabrechnung 2023
  • oder die elektronische Lohnsteuerbescheinigung aus 2023 (oder mehrere bei einem Arbeitgeberwechsel)
  • oder/und Bewilligungen vom Job Center, Wohngeld, ALG oder zusätzlichen Kindergeld.
  • oder/und die Nachweise über erhaltene Unterhaltszahlungen in 2023
  • oder/und Bescheid über Elterngeld 2023

 

Aus der Satzung:
§ 6 Grundlagen der Gebührenberechnung
(1) Die Benutzungsgebühr wird anhand der festgelegten Gebührenstufe, Anzahl der Kinder in der Familie und gewählter Betreuungsdauer errechnet (siehe Gebührentabellen).

(2) Es wird grundsätzlich eine Gebühr in der Höchststufe erhoben.

(3) Es werden Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. ein Freibetrag anerkannt wird, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gebührenermäßigend berücksichtigt.

(4) Auf Antrag des Gebührenschuldners (Eltern/Sorgeberechtigte) wird ab dem Monat, in dem der Antrag mit den benötigten Nachweisen (entsprechend § 6 (6) und (7) bei der Stadtverwaltung eingegangen ist, anstatt der Gebühr in der Höchststufe, eine ermäßigte Gebühr entsprechend der Einkommensstufen und Anzahl der Kinder in der Familie festgesetzt (siehe Gebührentabellen). Die benötigten Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach dem Betreuungsstartzeitpunkt oder für eine Antragsverlängerung spätestens sechs Monate nach Beginn des neuen Kita-Jahres vorgelegt werden. Für Selbstständige verlängert sich der Zeitraum auf 12 Monate. Sofern die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die ermäßigte Gebührenstufe wird dann auch erst ab dem Monat, in dem der neue Antrag eingegangen ist, berücksichtigt werden.

(5) Die ermäßigte Gebührenstufe wird für ein Jahr festgesetzt. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums muss unaufgefordert ein Folgeantrag auf Ermäßigung gestellt werden.

(6) Maßgebend für die Berechnung der Gebührenstufe einer Familie ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zuzüglich der Einkommensarten nach Abs. 7 im vorangegangenen Kalenderjahr. Es ist das Einkommen beider Elternteile und der Kinder, bei Lebensgemeinschaften auch die des Partners/ der Partnerin, zu berücksichtigen. Ein Ausgleich mit negativen Einkünften unterschiedlicher Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Höhere Werbungskosten können auf Antrag durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheids oder einer Bescheinigung des Finanzamts berücksichtigt werden. Der Schuldner hat gebührenrelevante Veränderungen der Höhe der Werbungskosten unverzüglich der für die Ermäßigung zuständigen Stelle mitzuteilen. Ergibt eine Überprüfung eine gebührenrechtlich relevante Änderung der Höhe der Werbungskosten, entfällt nachträglich die Ermäßigung und der Elternbeitragsschuldner hat die entsprechend höhere Gebühr nachzuzahlen. 

Bitte teilen Sie die Geburt eines Geschwisterkindes mit, da die Anzahl der Kinder maßgebend sind für die Gebührenberechnung.

Wieso muss ich eine Umbuchungspauschale bezahlen?

§ 13 Änderung des Betreuungs- und Verpflegungsmodus

(1)  Der gewählte Betreuungs- und Verpflegungsmodus ist mindestens für ein Schul-Kindergartenhalbjahr verbindlich. In Ausnahmefällen können diese, bei rechtzeitiger Vorlage der entsprechenden Nachweise, z.B. bei Änderung der Arbeitsverhältnisse der Sorgeberechtigten oder bei Wegzug, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, geändert bzw. gekündigt werden. Für die Bearbeitung der Änderung wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € erhoben.

(2)  Änderungen des Betreuungs- und Verpflegungsmodus zu Beginn eines neuen Schul-/ Kindesgartenjahres sowie zum Schul-/ Kindergartenhalbjahr sind kostenlos möglich.

Steuerbescheinigungen
Auf Wunsch kann eine Steuerbescheinigung für Gebühren zurückliegender Kalenderjahre erstellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür unter kinderbetreuung@ostfildern.de an uns. Bitte beachten Sie die Fristen aus unserer Satzung im Absatz (4).

Umzug

Wir planen den Umzug nach Ostfildern. Was ist zu tun, um einen Betreuungsplatz zu erhalten?
Bitte melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bei einem geplanten Umzug nach Ostfildern möglichst bald an. Vormerkungswünsche können nachträglich von der Stadtverwaltung angepasst werden.

Für die Vormerkung für einen Betreuungsplatz nutzen Sie bitte das Online-Kontaktformular; bei Änderungwünschen kontaktieren Sie uns bitte über kinderbetreuung@ostfildern.de.

Kita-Wechsel

Es gibt Schwierigkeiten in der Kita und Sie möchten in eine andere Einrichtung wechseln

Ein Wechsel der Einrichtung ist nur in begründeten Ausnahmen möglich.
Zunächst führen Sie bitte ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung. Im nächsten Schritt kontaktieren Sie den Träger. Falls keine Lösung gefunden wird, erfolgt die Einberufung eines "runden Tisches" durch die aktuelle Kita. Die Beteiligten sind die aktuelle und die zukünftige Kita-Leitung, der Träger und die Familie.

Geschwisterkinder

Wir möchten unser Kind in der selben Einrichtung anmelden, in der bereits unser erstes Kind einen Betreuungsplatz hat.
Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz des Geschwisterkinds nehmen Sie bitte über unser Online-Kontaktformular vor.

Geschwisterbonus: Geschwisterkinder erhalten einen Bonus von 3 Monaten und werden entsprechend priorisiert. Der Geschwisterbonus ist jedoch keine Garantie für einen Platz. 

 

Zuschüsse für Kindergartengebühren

Welche Möglichkeiten für Zuschüssen zu den Gebühren gibt es?
Zuschüsse oder Gutscheine können erst dann verrechnet werden, wenn sie der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

Bei folgenden Stellen können Zuschüsse beantragt werden:

Wirtschaftliche Jugendhilfe
beim Landratsamt Esslingen

Familienpass Ostfildern:
ServiceCenter im Stadthaus
Gerhard-Koch-Str. 1
73760 Ostfildern-Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404 118
servicecenter@ostfildern.de

Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Jobcenter Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Tel.: 0711 90654 0
E-Mail: Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de

Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Tel.: 0711 3902 2623
E-Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de

Kündigung Betreuungsplatz

Wann ist eine Kündigung des Betreuungsplatzes formal richtig?

Eine Kündigung ist an die Leitung der Einrichtung zu richten.

Nach § 5 (1) der Satzung liegt dann eine fristgerechte Kündigung vor, wenn sie vier Wochen vor dem gewünschten Monatsende schriftlich bei der Leitung der Einrichtung eingereicht wurde.
Eine Kündigung zum 31.5., 30.6. oder 31.7. ist nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. bei Wegzug) möglich.

Kinder, die in die Schule wechseln, werden von der Stadtverwaltung zum Ende des Kindergartenjahres (31.8.) abgemeldet. Damit endet auch der Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens (s. § 5 (3)).

Mittagsverpflegung

Wer meldet mein Kind für die Mittagsverpfegung an?
Die Mittagessen werden von der Einrichtung organisiert.
Anmeldeformulare und Informationen erhalten Sie in der Einrichtung.

Können Essensbestellungen z.B. bei Krankheit storniert werden?
Das Essen wird von der Einrichtung direkt bestellt. Die Abmeldung bei nicht benötigten Essen (z.B. wegen Krankheit) muss vor 8:00 Uhr für den nächsten Tag erfolgen. Eine Abbestellung für den Montag kann spätestens bis Freitag 8:00 Uhr ebenfalls nur in der Einrichtung angenommen werden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, wird das Essen berechnet.

Wie sind die Preise für die Mittagsverpflegung?
Kinder aus Ostfildern, Denkendorf, Neuhausen bezahlen 4,20 €
Kinder aus anderen Gemeinden oder Städten bezahlen 4,95 €
Bildung und Teilhabe (Gutscheine vom Jobcenter oder Landratsamt) 0 € (nur für das Menü!)
Stand: 2024

Welche Zuschüsse können für die Mittagsverpflegung beantragt werden und wo?
Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter oder Landratsamt oder bekommen einen Kinderzuschlag, stellen Sie bitte einen Antrag auf Bildung und Teilhabe und beantragen beim entsprechenden Amt einen Gutschein zur Mittagsverpflegung. Dieser wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Das Original reichen Sie bei uns ein. Der Elternanteil in diesem Fall beträgt 0 €.

Wie und wo kann ein Guthaben rückerstattet werden?
Abmeldeformulare erhalten Sie in Ihrer Einrichtung.
Restguthaben können auch gerne auf Geschwisterkinder, die an der Mittagsverpflegung teilnehmen, übertragen werden. Ein Minus auf dem Mensakonto muss erst ausgeglichen werden, bevor es gekündigt werden kann.

An wen muss ich mich bezüglich der Mittagsverpflegung in nicht-städtischen Einrichtungen wenden?
Die Mittagsverpflegung für die nicht-städtischen Einrichtungen wird von den jeweiligen Trägern organisiert, nicht von der Stadtverwaltung. Wenden Sie sich bitte jeweils an die Einrichtungsleitung bzw. an den Träger.

Wie kann ich das Essenskonto meines Kindes selbst einsehen?
Über das Internetportal www.schulmensa.net/ostfildern können Sie sich mit folgenden Zugangsdaten einloggen: Benutzername: Buchungsnummer, Passwort: Geburtsdatum Ihre Kindes.
Sie haben nun Zugang zum Profil sowie zur Kontohistorie.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an schulmensa@ostfildern.de.

Probleme in der Familie und Kindeswohlgefährdung​

Mein Kind zeigt ein verändertes Verhalten und will nicht mehr in die Kita gehen
Suchen Sie dringend das Gespräch mit der Einrichtungsleitung und/oder dem Träger.

Bei Problemen in der Familie
bei Schwierigkeiten im familiären Kontext, erzieherischen Fragen oder vermuteter Kindeswohlgefährdung, wenden Sie sich an den Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen

E-Mail: sozialerdienstof@lra-es.de,
Telefonnummer: 0711/3902-43392
Besucheradresse
Sozialer Dienst und Psychologische Beratung Ostfildern
Herzog-Carl-Str. 4
73760 Ostfildern-Scharnhauser Park

Inklusion

Wo kann ich zusätzliche Förderung für mein Kind beantragen?
Falls Ihr Kind zusätzliche Förderung benötigt, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Kita und der Frühförderungsstelle im Landratsamt Esslingen auf. Weitere Beratung bietet auch die Fachberatung der Stadtverwaltung, erreichbar über kinderbetreuung@ostfildern.de, an.

Zahlungsverkehr

Wo erhalte ich Auskünfte zu meinem Buchungskonto, Guthaben, Rückerstattungen oder einem ausstehenden, fälligen Betrag?

Bei Fragen zu erfolgten oder ausstehenden Zahlungen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse.
per Mail: stadtkasse@ostfildern.de 

oder telefonisch:
Frau Glaser (A-K): Tel. 0711 3404 475 oder Frau Gedikoglu (L-Z): Tel. 0711 3404 474