Seit Januar 2023 gilt nach dem deutschen Verpackungsgesetz für die Gastronomie die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Folgend haben wir Ihnen einige informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

  Sofern Restaurants, Imbisse, Cafés aber auch Supermärkte, die Essen für unterwegs verkaufen und dafür Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen, müssen diese neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort haben Kunden aber die Möglichkeit, eigene Behälter befüllen zu lassen. Darauf muss deutlich hingewiesen werden, egal ob im Geschäft, bei einer telefonischen Bestellung oder auf einer Bestell-Webseite. Die Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht zu höheren Preisen oder schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einweg-Varianten. Auch Lieferdienste müssen eine Mehrwegalternative anbieten. Auf die Möglichkeit der Mehrwegverpackung muss während des Bestellprozesses aktiv hingewiesen werden. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche werden bei Lieferdiensten alle Lager- und Versandflächen hinzugezählt.

  Um der Mehrwegverpflichtung nachzukommen, können Gastronomiebetriebe ein eigenes Mehrwegsystem mit Kunststoffgefäßen, Glas- oder Keramikgeschirr einführen. Sie können sich ebenso einem bereits bestehenden Mehrweg-Poolsystem anschließen. Oder Sie bauen mit benachbarten Gastronomiebetrieben ein Mehrweg-Verbundsystem auf. Die Rückgabe des Mehrweggeschirrs kann über ein Pfand oder die digitale Verknüpfung von Daten der Kundschaft und der Gefäße (Kund*innenkarte oder App) organisiert werden. Bei der Wahl der Gefäße ist darauf zu achten, dass sie für Lebensmittel geeignet sind.

  Die vom Bundesumweltministerium geförderte Initiative „Essen in Mehrweg“ hat eine Übersicht über die auf dem deutschen Markt agierenden Mehrweg-Poolsystemanbieter erarbeitet (zur Übersicht). Sie stellt keine Empfehlungsliste dar, bietet aber einen Überblick mit Informationen zu Ausleihe/Pfand, Eigenschaften der Schalen/Behälter und auch zur Gastro-Eignung sowie zu den Kostenberechnungen.

  Merkblatt „Erläuterungen zur Mehrwegangebotspflicht ab 01. Januar 2023“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg