Veröffentlichung, Vergaben
Information nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
Technisches Gebäudemanagement - Veröffentlichung Vergaben
Freiflächenmanagement - Veröffentlichung Vergaben
Sonstige Bereiche - Veröffentlichung Vergaben
Planung - Veröffentlichung Vergabe