Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Information
Das Servicecenter beglaubigt Schriftstücke, die
- bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.
Das Servicecenter beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser Vermerk muss folgende Angaben enthalten:
- Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist.
- Genaue Bezeichnung der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird.
- Angabe, ob sich der oder die für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und die Unterschrift in seiner oder ihrer Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist.
- Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist.
- Ort und Tag der Beglaubigung
- Unterschrift des oder der für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und
- Dienstsiegel
Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Dazu gehören beispielweise:
- Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
- Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
- Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist.
Kosten
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
Gebühr ab 10 Euro.
Weitere Informationen
Zur Beglaubigung der Unterschrift ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 13 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr