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Anja Liedl


Mitglied seit: 13.07.2020
Wohnort: Nellingen


geschrieben: 11.08.2020 16:12 Uhr
Betreff: Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Neuhauser Str.


Sehr geehrter Herr Wehrle

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den von Ihnen übermittelten Messdaten um die V85 handelt. Diese finde ich aufgrund des ständigen "Stopp and go", welches sich zeitweise bis zur Mühle runterzieht, nicht aussagekräftig. Zumal die V85 auch unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen sollte.

Ich habe noch Messdaten aus dem vergangenen Jahr vorliegen, da lag die V85 bei 48 km/h und die Vmax bei 63 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Ist die Neuhauser frei (morgens und abends) wird hier anständig Gas gegeben, auch zu Umleitungszeiten.

Wäre es möglich, uns eine Auflistung der gefahrenen Geschwindigkeit über 24 Stunden (im Sechsstundentakt) in das Bürgerforum zu stellen? Das Verkehrsrecht anzuschreiben erscheint mir aus den bekannten Gründen sinnlos.

Können wir uns denn darauf verlassen, dass die bereits mittlerweile ALLE durchgekreuzten Durchfahrtsverbotsschilder, mit der beidseitigen Öffnung der Brücke wieder ihre Gültigkeit bekommen? Wäre es möglich, dass die Stadt Ostfildern dies im Auge behält?

Dieses ganze Dilemma mit den LKWs hätte uns erspart werden können, wenn wie bereits vor zwei Jahren schon, eine vernünftige Umleitungsbeschilderung (über das Körschtal) für LKWs bereits auf der Autobahn stattgefunden hätte - diese fehlt diesmal leider komplett.

Weiterhin finde ich 431 "Anliefer- und Lieferdienst LKWs" für Nellingen und den SchaPa verdammt viel. Wir haben hier weder einen Containerhafen (diese fahren hier ständig die Straße hoch), noch wüsste ich von mindestens 10 Tankstellen die täglich von Tanklastern angefahren werden. Einen Lebensmittelladen der einen ganzen 40-Tonner Toastbrot benötigt gibt es hier meines Wissens auch nicht.

Für Ihre Bemühungen bezüglich der Messdaten bedanke ich mich vorab!




Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 17.08.2020 15:38 Uhr
Betreff: Re: Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Neuhauser Str.


Sehr geehrte Frau Liedl,
ich habe von den Kollegen die Rückmeldung bekommen, dass das Durchfahrtsverbot nach der Umleitung wieder gelten wird und sie die entsprechende Beschilderung dann auch überprüfen werden. Unten stehend finden Sie die Auswertung des verkehrsstärksten Tages während des Messzeitraums.

Auswertung Verkehrszählung Neuhauser Straße


Mit freundlichen Grüßen
Dominique Wehrle
Pressesprecher




Anja Liedl


Mitglied seit: 13.07.2020
Wohnort: Nellingen


geschrieben: 20.08.2020 15:27 Uhr
Betreff: Re: Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Neuhauser Str.


Sehr geehrter Herr Wehrle

Ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 17.08.20:

"Das Durchfahrtsverbot für LKWs wird nach der Umleitung wieder gelten und die entsprechende Beschilderung würde überprüft werden"

Seit gestern, 19.08.20, ist die Brücke, Gott sei Dank, wieder beidseitig befahrbar. Bis dato 15.00 Uhr sind von Neuhausen kommend bis zur Kreuzung an der Rinnenbachstr. in Nellingen noch ALLE Durchfahrtsverbotsschilder durchgekreuzt!!!!

Nicht einmal die Parkverbotsschilder in der Neuhauser Str. wurden wieder entfernt!!!

Gibt es hierfür einen besonderen Grund?

Weiterhin habe ich mir die von Ihnen gesendeten Messdaten für die Neuhauser Str. angeschaut

Von 0.00 Uhr bis 5.59 Uhr fuhren 60 % der PKWs zu schnell
Von 6.00 Uhr bis 11.59 Uhr fuhren 40 % der PKWs zu schnell
Von 12.00 Uhr bis 17.59 Uhr fuhren 33 % der PKWs zu schnell

Dabei sind in den Messdaten das ständige Stopp an Go, die LKWs, die zu dem Zeitpunkt noch parkende Anwohnerautos (die die Raser immer etwas ausbremsen) und der ungünstige Messplatz mit inbegriffen.




Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 21.08.2020 11:25 Uhr
Betreff: Re: Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Neuhauser Str.


Sehr geehrte Frau Liedl,
aufgrund der großen Anzahl von Verkehrszeichen, die im Zusammenhang mit der Umleitung nötig war, konnten nicht alle Schilder auf einmal entfernt werden. Spätestens am Montagvormittag wird ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Beschilderung kontrollieren und etwaige Mängel zur Nachbesserung an die verantwortliche Firma weiterleiten.


Mit freundlichen Grüßen
Dominique Wehrle
Pressesprecher


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