Punktebewertungstabelle

Punktevergabe für alle städtischen und nicht-städtischen Kindertagesbetreuungsangebote (Krippe und Kindergarten) der Stadt Ostfildern

1. Objektiver Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz


Alleinerziehende (nicht in Haushaltsgemeinschaft mit Lebenspartner/-in lebend) nicht beschäftigt 10 Punkte
beschäftigt oder Vollzeit Studium, Ausbildung und so weiter 20 Punkte
arbeitssuchend oder Vorbereitung zum Wiedereinstieg nach Elternzeit (maximal 6 Monate vorher) 15 Punkte
Beide Erziehungsberechtigte in Haushaltsgemeinschaft lebend beide beschäftigt 10 Punkte
Ein Erziehungsberechtigter in Vollzeit: Ausbildung/ Studium / Weiterbildung / in Bildungsmaßnahme 5 Punkte
Ein(e) Erziehungsberechtigte/r beschäftigt 5 Punkte
In Vorbereitung zum Wiedereinstieg nach Elternzeit (maximal 6 Monate vorher) 5 Punkte
Im Erziehungswesen in Ostfildern tätig 50-Prozentigem Beschäftigungsumfang 350 Punkte

2. Kriterien zum Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung oder einen Krippenplatz


Keine Beschäftigung  0 Punkte
Teilzeit beschäftigt (ab 19 Stunden pro Woche) + 10 Punkte
Vollzeit beschäftigt (ab 35 - 40 Stunden pro Woche) + 15 Punkte

3. Vorrangig einen Platz in einem Betreuungsangebot erhalten


a) Anschlussplatz Krippenkinder und TEV (Kinder, die in Ostfildern wohnen)

+ 220 Punkte
b) Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) vorliegt und vom Jugendamt bestätigt wurde + 100 Punkte

c) Kinder und Familien, bei denen gemäß § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden

+ 100 Punkte

d) Kinder und Familien in schwieriger Lebenslage als Einzelfallentscheidung der Einrichtungsleitung oder durch die Fachberatung/ Träger

+ 50 Punkte

4. Vorschulkinder


Vorschulkinder, die noch keinen Ü3-Betreuungsplatz in Ostfildern haben/hatten.

+ 150 Punkte

Vorschulkinder sind alle Kinder ab einem Alter von 5 Jahren.


5. Geschwisterkinder


Geschwisterkind in der Einrichtung + 50 Punkte

6. Kinder, die bereits eine negative Rückmeldung bei der Platzvergabe in derselben Betreuungsform erhalten haben


Erste negative Rückmeldung + 100 Punkte
Zweite negative Rückmeldungen + 200 Punkte

7. Weitere Kriterien - bei Punktegleichheit


Alter des Kindes + 5 Punkte

Anmerkungen

  1. Die Kriterien gelten verbindlich für die Vergabe aller Plätze bei allen Trägern in der Kindertagesbetreuung in der Stadt Ostfildern.
  2. Grundsätzlich können nur Ostfilderner Kinder aufgenommen werden (Ausnahme: Betriebsbelegplätze und gesonderte Vereinbarungen mit freien Trägern).
  3. Kinder mit Behinderung werden grundsätzlich nach den o.g. Kriterien behandelt. Die Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird im Einzelfall geprüft.
  4. Die Kriterien 1 und 2 können nur durch entsprechenden Nachweis berücksichtigt werden, der für jede Vormerkung und jede(n) Erziehungsberechtigte(n) separat einzureichen ist.
  5. Alleinerziehende müssen vom Jugendamt einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister einreichen, aus dem hervorgeht, dass sie alleinerziehend sind.
  6. Sind mehrere Kriterien erfüllt, dann erfolgt eine Summierung der einzelnen Punkte.
  7. Gewährleistet wird der Übergang von der Krippe innerhalb einer Einrichtung und der Tagespflege in den Kindergarten, sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen und ein erneuter Nachweis über die Berufstätigkeit erbracht wird.

  8. Erziehungswesen: Personal im Elementarbereich umfasst Mitarbeiter in Krippen, Kindergärten und der Betreuung von Schulkindern. Dies gilt auch für Tagespflege-personen, wenn sie mindestens drei Kindern aus Ostfildern an drei Wochentagen betreuen.

  9. Wenn beide Erziehungsberechtigte beschäftigt sind, ist der zeitliche Aufwand desjenigen mit der geringeren Arbeitszeit entscheidend. Arbeitsuchende haben keine festgelegte Beschäftigungsdauer.