Förderung von Balkonsolaranlagen
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Walter Krohe Mitglied seit: 11.11.2015 Wohnort: Scharnhausen |
geschrieben: 28.12.2022 11:35 Uhr Betreff: Förderung von Balkonsolaranlagen Guten Tag, in der Stadtrundschau 50/2022 vom 15.12.2022 ist zu lesen, dass der Gemeinderat 10.000€ für die Förderung von Balkonsolaranlagen beschlossen hat. Wie und wohin ist der Antrag zu stellen und welche Bedingungen sind zu erfüllen? Mit freundlichen Grüßen Walter Krohe |
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Moderator Mitglied seit: 01.01.1970 Wohnort: |
geschrieben: 10.01.2023 13:26 Uhr Betreff: Re: Förderung von Balkonsolaranlagen Sehr geehrter Herr Krohe, die Details für die Förderung von Balkonsolaranlagen werden derzeit ausgearbeitet. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die Informationen auf der städtischen Internetseite und in der Stadtrundschau veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Dominique Wehrle Pressesprecher |
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Marcel Mayer Mitglied seit: 24.03.2023 Wohnort: Scharnhauser Park |
geschrieben: 04.04.2023 16:27 Uhr Betreff: Re: Förderung von Balkonsolaranlagen Auf der Internetseite der Stadt Ostfildern ist zu diesem Thema zu lesen: „Außerdem werden keine Stecker-Solargeräte gefördert, die vor Start des Förderprogramms erworben wurden. Maßgeblich hierfür ist das Rechnungsdatum.“ Konsequenterweise hätte der Start des Förderprogramms rückwirkend gleichgesetzt werden können / müssen mit der zurückliegenden Gesetzesänderung zur Erlaubnis zur Installation von Balkonkraftwerken (dieses Gesetz wurde im Jahre 2018 erlassen). Und selbst wenn sich dieser Zeitraum aus politischer Sicht als zu lange darstellt, dann doch bitte mindestens rückwirkend für das ganze Jahr 2022, in welchem die Strompreise deutlich angestiegen sind und der ein oder andere Käufer für seine schnelle Entscheidung nachträglich hätte ‚belohnt‘ werden können (zudem durften jene Käufer noch nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren). Stattdessen beginnt die Förderung nun mit einem willkürlich späten Datum, welches nur mit den langsam mahlenden Mühlen der Politik im Allgemeinen bzw. des Gemeinderats der Stadt Ostfildern im Speziellen zu erklären ist. Von daher die dringliche Bitte zur Nachsteuerung des Förderprograms hinsichtlich des Startzeitraums zur Förderung. |
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