Herbert Gnannt
Mitglied seit: 13.02.2011
Wohnort: Parksiedlung
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geschrieben: 02.09.2020 18:10 Uhr
Betreff: Ostfildern und die Beschilderung zur stvo
Hallo allerseits. Da ich sowohl als Kunde des Aussiedlerhofes zwischen Schapa und Nellingen den besagten "Häuserweg" , trotz Beschilderung Zeichen 260 plus landwirtschaftlicher Verkehr frei, ebenso benützte wie auch als Zufahrt zum Reiterhof, war ich doch erstaunt darüber, daß ich eben als Kunde des Hofladens per Auto diese Straße hätte nie benützen dürfen. Zunächst war ich dann auch verwundert darüber, zu erfahren, daß das Ordnungsamt Zeit und Personal aufwendete , um einige Übeltäter per Verwarnungsgeld zu reglementieren. Dazu ohne die Täter auf frischer Tat gleich anzuhalten-und sie auf deren angebliches (!!??!!) Fehlverhalten im Sinne der angedachten Rechtsbelehrung aufmerksam zu machen. Ich kam jedoch zu der Erkenntnis: vielleicht hat es sich doch für die Stadtkasse rentiert...denn außer dem "landwirtschaftlichem Verkehr" , der sehr genau und eindeutig definiert ist, durfte ja eigentlich kein Fahrzeug diese Straße benützen. Der Haken: Nach StVo dürften auch die "Anlieger" im Sinne der StVo diese Straße nicht benützen, was sich als irrsinnig anhört..., wobei zu diesem Benützerkreis nicht nur die Besucher des Hofladens, sondern auch die Mitglieder des Reiterhofes zählen. Ein "Gentleman Agreement"...als sogenannter Anlieger..kann es da-zu nicht geben, weil in der StVo so nicht vorgesehen. Somit kann es nur einen Schluß geben: Seit Jahren ist die Beschilderung zum Befahren dieser Straße von der Kreuzbrunnenstraße kommend, von Nellingen aus der "Häuserweg", schlicht weg falsch, da nach StVo in keiner Weise praktikabel. Zum Befahren dieser Straße kann nur das Schild "Anlieger frei" das Richtige sein, damit HofladenKUNDEN und Personen, die in irgend einer Verbindung zum Reiterhof stehen, diesen auch anfahren dürfen. (Ich finde die Erläuterungen der StVo zur Beschilderung Anlieger frei und landw.Verkehr in deren Deutlichkeit recht interessant..) Liebe Autofahrer, die Ihr zu den "Verwarnten-" gehört, -Sie sollten sich überlegen, ob sie den Weg nicht aus Richtung Schapa kommend benützten. In diesem Falle würde ich mir auch im Nachhinein überlegen, Einspruch zu erheben...denn ich bin mir sicher: Sie konnten bei der Einfahrt in den Weg beim Erdbeerhäuschen vom Schapa kommend das Verbotsschild nie und nimmer sehen. Denn so wie das Verbotsschild aufgestellt ist, sieht das mehr nach Schildbürgerstreich..oder Absicht aus. Fahren Sie vorbei und überzeugen Sie sich selbst. Die Einfahrt ist ja recht breit, V-förmig angelegt. Das Verbotsschild 260 mit Zusatz "landw. Verkehr frei" steht auf der linken (!!) Seite der recht breiten Zufahrt. Die Scheibe parallel zur Hauptstraße ausgerichtet. Somit aus der Fahrtrichtung vom Schapa kommend nicht zu erkennen. Und somit ungültig, Viele Grüße H.Gnannt
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