Erwerbsminderungsrente
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Seit dem Jahr 2001 wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen mindestens drei und höchstens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Neben dem Vorliegen der Erwerbsminderung müssen für diese Rentenart weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
- Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
- Geburtsnachweise der erzogenen Kinder (Kindererziehungszeiten)
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen)
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1992
- Beruflicher Lebenslauf (genaue Tätigkeiten)
- Angaben zu Krankheiten und Gesundheitsstörungen
- Anschriften der behandelnden Ärzte
- Angaben zu stationären Behandlungen der letzten Jahre
- Angaben zu medizinischen Leistungen der Rehabilitation und amtsärztlichen Untersuchungen
- Schwerbehindertenausweis bzw. -bescheid
- IBAN-Nummer - Steuer-ID-Nummer Je nach Rentenart werden weitere Unterlagen benötigt
- Aktuelle Arztberichte oder Gutachten (nicht extra anfertigen lassen).
Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlagen für den Rentenbezug finden Sie im SGB VI; §§ 43 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.