Geburtsanzeige
Geburtsanzeige
Wird ein Kind in Ostfildern geboren, ist dies innerhalb von einer Woche dem Standesamt in Ostfildern anzuzeigen.
Die Geburtsanzeige ist im Krankenhaus mit folgenden Unterlagen abzugeben:
Geburtsanzeige mit Statistikblatt des Krankenhauses
bei verheirateten Eltern (bei Eheschließung in Deutschland)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung (Eheschließungen bis 31.12.2008), oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister oder Geburtsurkunden der Eltern und Eheurkunde (Eheschließungen ab 01.01.2009)
- bei Eheschließung im Ausland, Originalheiratsurkunde und Originalgeburtsurkunde jeweils mit Übersetzung in die deutsche Sprache
bei nicht verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde von Vater und Mutter
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung, falls die Vaterschaft bereits anerkannt ggf. die Sorgeerklärung
Zusätzlich bei verheirateter bzw. bei verheiratet gewesener Mutter:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ggf. mit Scheidungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (Eheschließungen bis 31.12.2008), oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem deutschen Eheregister ggf. mit Auflösungsvermerk oder Geburtsurkunden der Eltern, Eheurkunde (Eheschließungen ab 01.01.2009) und rechtskräftiges Scheidungsurteil.
- Reisepässe - ggf. Nachweis zur Staatsangehörigkeit - der Eltern, sofern ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
Urkunden die im Ausland ausgestellt sind und nicht der internationalen Form entsprechen sind von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache zu übersetzen. Es ist die Originalurkunde sowie die Übersetzung vorzulegen.
Bei einer Hausgeburt zusätzlich die Bescheinigung der Hebamme.
Weitere Informationen
Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenstandsdaten
Die Stadt Ostfildern darf Geburten in der Stadtrundschau veröffentlichen. Dazu ist aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern des Kindes notwendig. Wird die schriftliche Einwilligung nicht erteilt, werden die jeweiligen Personenstandsdaten nicht veröffentlicht. Daraus entstehen keine Nachteile. Eine Weitergabe der Daten an andere Stellen erfolgt nicht.
Die Einwilligung kann beim Servicecenter der Stadt Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, widerrufen werden, sofern die Veröffentlichung noch nicht in die Wege geleitet wurde.
Sollten eine Veröffentlichung gewünscht werden, muss das entsprechende Formular (siehe unten) ausgefüllt und unterschrieben an das Servicecenter geschickt werden.
Der Nussbaum Medien Verlag sowie die Stadt Ostfildern veröffentlichen die Stadtrundschau mit persönlichen Daten auch im Internet.
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo, Mi, Do 14 - 16 Uhr
Di 14 - 18 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
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Standesamt
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-124
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E-Mail: standesamt@ostfildern.de
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Standesamt
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-122
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E-Mail: standesamt@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
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Standesamt
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-123
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E-Mail: standesamt@ostfildern.de
Formulare/Anträge
Formular Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenstandsdaten (pdf / 4,5 MB)