Lastenzuschuss
Lastenzuschuss wird Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum für deren Aufwendungen gewährt. Er soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die finanziellen Lasten für eine angemessene Wohnung zu tragen. Ob und in welcher Höhe Ihnen Lastenzuschuss zusteht, hängt von der Zahl der Familienmitglieder, dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts und der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst ab. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Lastenzuschuss (bei Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften müssen alle Haushaltsangehörigen einen Antrag stellen)
- Nachweise über Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen, Erwerbseinkommen, Gewinne usw.
- Nachweise über Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung u.ä.
- Bei Studierenden BaföG-Bescheid oder Negativbescheinigung
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Nachweise über Schwerbehinderung und häusliche Pflegebedürftigkeit
- Nachweise über Belastungen aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst
- Bescheid über die Eigenheimzulage
Ansprechpartnerinnen
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
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Wohngeldstelle
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-119
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E-Mail: wohngeld@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
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Wohnungsnot und Wohnraumversorgung
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-109
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E-Mail: f.schmid@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8 - 18 Uhr, Mi, Fr 8 - 12 Uhr