Öffentliche Zustellung

Die Stadt Ostfildern, BürgerService – Zuwanderung und Integration, Gerhard-Koch-Straße 1, 73760 Ostfildern, hat am 9. Januar 2025 unter dem Aktenzeichen I/32-2 gegen

Herrn Mohamed Smaali

zuletzt wohnhaft: Plieninger Straße 8, 73760 Ostfildern

eine Verfügung erlassen, die nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter nicht möglich ist. Eine öffentliche Zustellung war daher gemäß § 11 Abs. 1 Nr.1 LVwZG geboten.

Die Verfügung enthält folgenden Betreff: Ablehnung des Antrages auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Hiermit wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr.4 LVwZG darüber benachrichtigt, dass das zuzustellende Schriftstück zu den üblichen Bürozeiten der Stadt Ostfildern, Bürgerservice – Zuwanderung und Integration, Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, 73760 Ostfildern, eingesehen werden kann.

Gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG ist der Inhalt der o.g. Verfügung dem Betroffenen an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung in der Stadtrundschau zwei Wochen verstrichen sind. Dementsprechend gilt die o.g. Verfügung am 23. Januar 2025 als zugestellt.

 

10. Januar 2025