Die Sozialversicherung bildet den wichtigsten Teil der sozialen Sicherung in Deutschland. Wer darin versichert ist, hat im Rahmen gesetzlicher Vorgaben ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Erwerbsminderung und Alter. Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch Hinterbliebene von Versicherten. Die Sozialversicherung wird getragen von der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Das gesamte Sozialrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst.


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