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Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee
11. Dezember 2024: Im Winter gibt es zuweilen Unklarheiten über die Räum- und Streupflichten. Die Stadtverwaltung weist daher darauf hin, dass Grundstückseigentümer bei Schnee oder Glatteis verpflichtet sind, werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr die Gehwege entlang von Grundstücken zu räumen und notfalls zu streuen.
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Förderung
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Re: Feste Blitzer in der 20 er Zone
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Re: Status Parkplatz Bürgergärten?
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Klima und Energie
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Verbot des Mitführens von Drohnen
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Zweitwohnungssteuer
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Datenschutzfolgenabschätzung
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Vereine und Kirchen
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Mehr Personal für Jugendarbeit
Das Zentrum Zinsholz hat sich neue Schwerpunkte gesetzt und will vor allem die Offene Jugend-arbeit verstärken. Der Verwaltungsausschuss hat nun empfohlen, eine weitere Personalstelle dauerhaft einzurichten.