Ummeldung
Wer innerhalb Ostfilderns umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der Meldebehörde ummelden.
Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Erscheinen Sie persönlich bei der Meldebehörde, bestätigen Sie dort auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist von Ihrem Vermieter einzuholen und der Meldebehörde für die Erledigung des Meldevorgangs im Original mitzubringen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Zeitgleich mit der Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen, siehe beigefügtes Formular.
Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben, siehe beigefügtes Formular.
Weitere Formulare zur Ummeldung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.
Weitere Informationen
Zum Nachweis Ihrer Ummeldung halten Sie eine Ummeldebestätigung.
In Ausnahmefällen kann die Ummeldung von einem Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben ist, siehe beigefügtes Formular.
Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen Ihren Umzug erleichtert.
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 13 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr
Formulare/Anträge
Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung
Wohnungsgeberbestätigung (pdf/1 MB)