Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Bei nicht verheirateten Eltern, kann der Vater, vor oder nach der Geburt des Kindes, beim Standesamt die Vaterschaft anerkennen - die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.
Die Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen Sorge kann nur beim Jugendamt abgegeben werden.
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.
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Standesamt
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-123
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E-Mail: standesamt@ostfildern.de
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Standesamt
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-124
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E-Mail: standesamt@ostfildern.de