Wer seine Wohnung in Ostfildern aufgibt und ins Ausland zieht, oder aus einer bereits bestehenden Nebenwohnung auszieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug persönlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abmelden.

Führt die Gemeinde das Melderegister elektronisch, müssen Sie den Meldeschein nicht ausfüllen. Erscheinen Sie persönlich bei der Meldebehörde, bestätigen Sie dort auf einem Ausdruck die Richtigkeit Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift.

Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt werden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass oder Nationalpass von jeder abzumeldenden Person im Original.

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.


Weitere Informationen

Zum Nachweis Ihrer Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

In Ausnahmefällen kann die Abmeldung von einem Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben ist, siehe beigefügtes Formular.


Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen Ihren Umzug erleichtert.


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.


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