Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und anderer Träger von Wahlvorschlägen),
  • an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften,
  • zur Herausgabe an von Adressbüchern,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienmitlgied eines Mitglieds einer solchen und
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst, wenn Sie im nächsten Jahr vollährig werden.

bei der Meldebehörde Ostfildern zu widersprechen.

Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ostfildern in schriftlicher Form tun. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von der Meldebehörde Ostfildern im Melderegister eingetragen und bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.

 

Kosten

Die Eintragung der Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Für eine Ablehnung der Auskunftssperre können Gebühren erhoben werden.


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.