Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Ostfildern ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seiten des Internetauftritts www.ostfildern.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Formulare, Videos und PDF-Dateien können nicht ohne Einschränkung genutzt werden. Nicht alle Seiten wurden mit einer kurzen Inhaltsangabe versehen. Das Farbschema der Stadt Ostfildern ist nicht für alle Personengruppen erkennbar.
Der Ausbau der „Einfachen Sprache“ sowie die Verwendung von Gebärdensprachavataren wird nach und nach umgesetzt. Auch die PDF-Dateien werden, so weit wie möglich nach und nach barrierearm umgestaltet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Februar 2024 erstellt.
(Nach Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit und Selbsttest nach BITV 2.0.)
Die Erklärung wurde zuletzt am 28. Februar 2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können per E-Mail an das allgemeine Postfach der Pressestelle der Stadt Ostfildern stadtrundschau@ostfildern.de mitgeteilt werden. Ebenso ist eine Kontaktaufnahme über Telefon 0711 3404-296 oder postalisch an Stadtverwaltung Ostfildern, Pressestelle, Klosterhof 10, 73760 Ostfildern möglich.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Gebärdensprache
Die Stadt Ostfildern beteiligt sich derzeit zusammen mit über 40 deutschen Kommunen an der Entwicklung eines Gebärdensprach-Avatars, der gehörlosen Menschen viele verschiedene Services und standardisierte Prozesse in Gebärdensprache darstellt.
Die Kölner Charamel GmbH, unabhängiges Softwareunternehmen mit 20-jähriger Expertise im Einsatz von Avataren, hat das Beteiligungsprojekt ins Leben gerufen und wird dieses in enger Zusammenarbeit mit Gebärdensprach-Expert*innen aus der Gehörlosen-Community im Kollektiv mit den Kommunen umsetzen. Nähere Informationen stehen online unter www.gebaerdensprach-avatar.de zur Verfügung.