Das Wahlamt informiert
Bis wann sind Briefwahlanträge möglich?
Elektronische Briefwahlanträge auf ostfildern.de sind bis Donnerstag, 20. Februar um 12 Uhr möglich. Danach ist die Möglichkeit des Wahlscheinantrags über das Internet geschlossen und sind Wahlscheinanträge über das Internet oder in sonst elektronischer Form nicht mehr möglich. Der Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann für den Normalfall noch bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr persönlich im Servicecenter (Stadthaus), Gerhard-Koch-Straße 1, gestellt werden. Das Servicecenter hat mit den üblichen Dienstleistungen an diesem Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet (einschließlich Briefwahlangelegenheiten). Von 12 bis 15 Uhr ist nur eine Besetzung ausschließlich zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen eingerichtet.
Schriftliche Briefwahlanträge in Papierform auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sollten bis spätestens Donnerstag, 20. Februar um 9 Uhr in einem der städtischen Briefkästen sein, da sonst eine rechtzeitige Übermittlung an das Wahlamt zur Bearbeitung und in der Folge die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller nicht mehr gewährleistet ist. Ab Donnerstag, 20. Februar um 9 Uhr sollten deshalb Briefwahlanträge nur noch durch persönliches Erscheinen im Stadthaus bis Freitag, 21. Februar um 15 Uhr gestellt werden.
Bei plötzlicher Erkrankung eines Wahlberechtigten können im Stadthaus noch Briefwahlunterlagen mit unterschriebenem Antrag des Erkrankten und unter Vollmachtsvorlage für die Empfangsberechtigung abgeholt werden am Samstag, 22. Februar von 9 bis 12 Uhr im Servicecenter, EG und am Sonntag, 23. Februar von 8 bis 15 Uhr im Wahlamt, 3. OG.
Wo werden die Wahlbriefe eingeworfen?
Um allen Beteiligten Porto für die Post und lange zeitintensive Zustellungswege zu sparen, wird empfohlen, die Wahlbriefe in einen der städtischen Briefkästen einzuwerfen. Die rechtzeitige Ankunft des Wahlbriefs ist bei einem Einwurf in diese Briefkästen bis Wahlsonntag, 15.30 Uhr gesichert:
- Nellingen: Rathaus Nellingen, Klosterhof 10
- Scharnhauser Park: Stadthaus, Gerhard-Koch-Straße 1
- Parksiedlung: Lindenschule, Lindenstraße 78
- Ruit: Rathaus Ruit, Otto-Vatter-Straße 12
- Kemnat: Städt. Briefkasten bei der Büchereizweigstelle, Pfarrstraße 2
- Scharnhausen: Städtischer Briefkasten bei der Ehrenamtlichen Bücherei, Ruiter Straße 20
Abgabe von Wahlbriefen am Wahlsonntag
In den Wahllokalen werden keine roten Wahlbriefe entgegengenommen. Diese sollten vielmehr bis 15.30 Uhr in einen der oben genannten Rathausbriefkästen geworfen werden. Bis 15.30 Uhr ist deren Leerung noch gesichert. Nach 15.30 Uhr sind am Wahlsonntag die Wahlbriefe direkt im Stadthaus, Gerhard-Koch-Straße 1 am Sitz des Wahlamts abzuliefern. Sämtliche Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr beim Wahlamt im Stadthaus sein. Alle Wahlbriefe, die innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden, sind für den Wähler entgeltfrei. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen und für besondere Beförderungsformen sowie für Einsender aus dem Ausland ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe vom Wähler zu entrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbriefe möglichst frühzeitig einzusenden sind.
Aufgabe von Wahlbriefen per Post
Sollte die Inanspruchnahme der Post für die Wahlbriefbeförderung erforderlich sein, ist die Einsendung des Wahlbriefs bis spätestens Donnerstag, 20. Februar vor der Donnerstagsleerung zu tätigen, damit der Wahlbrief noch rechtzeitig ankommt.
Verlorene Wahlbenachrichtigungen
Sofern Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar ist, erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Wahlamt/ Servicecenter, welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind und begeben sich am Wahltag mit Ihrem Personalausweis dorthin. Im Wahllokal genügt dann die Vorlage des Personalausweises anstelle der Wahlbenachrichtigung.
Erreichbarkeit des Servicecenters/Wahlamts am Wahlwochenende
Das Servicecenter im Erdgeschoss des Stadthauses, Gerhard-Koch-Straße 1 ist während der üblichen Öffnungszeiten persönlich zu erreichen und ausschließlich für Wahlangelegenheiten zusätzlich am Freitag, 21. Februar von 12 bis 15 Uhr. Telefonisch ist es unter der Telefonnummer 0711 3404-114 zu erreichen. Am Wahlsonntag ist das Wahlamt unter den Durchwahlnummern 0711 3404-138 und -250 ab 8 Uhr zu erreichen.
18.02.2025 08:54:35 |