Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Es werden monatlich i.d.R. 67% des vorherigen Nettoeinkommens als Elterngeld gewährt. Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren, bekommen einen Mindestbetrag von 300 Euro.
Sie können Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Sie können entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich, das Elterngeld Plus 150,00 Euro monatlich.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld erhalten, wenn Sie:
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro.
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ergeben.
Verfahrensablauf
- Starten Sie den Onlineantrag
- Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie Ihre Angaben ab
- Sie erhalten Ihre persönlichen Antragsunterlagen anschließend in das Postfach Ihres Servicekontos. Drucken Sie diese aus, unterschreiben Sie sie und schicken Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die folgende Adresse:
L-Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe
- Wenn Sie den Antrag nicht selbst ausdrucken können, können Sie ihn auch per Post erhalten.
Legen Sie im Antrag fest, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beziehen möchte, müssen beide Elternteile unterschreiben.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Das Elterngeld erhalten Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elterngeld, wie z.B. Mindestelternzeit und Anspruch auf Elterngeld, den Geschwisterbonus, den Mehrlingszuschlag oder die Anrechnung des Elterngeldes bei anderen Sozialleistungen des Staates, erhalten Sie in folgende Broschüre des BMFSFJ:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
sowie auf folgenden Internetseiten:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=76746.html
Elterngeldberatung der L-Bank
Kalkulator Elterngeld
Ansprechpartner
L-Bank
Familienförderung
76113 Karlsruhe
Hotline (gebührenfrei): 0800 6645471
Montag bis Freitag (09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr)
E-Mail familienfoerderung@l-bank.de
Internet http://www.l-bank.de