Geburtsurkunden

Die Abstammung einer Person wird durch eine Geburtsurkunde oder einer Abschrift aus dem Geburtenregister nachgewiesen. Diese Urkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Diese Urkunden enthalten unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.


Zu jedem in Ostfildern beurkundeten Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung, Sterbefall und Lebenspartnerschaften können nachträglich Urkunden ausgestellt werden. 
Die Gebühren betragen pro Urkunde 20 Euro mit einem Versandporto von zuzüglich 1 Euro.

Die Versendung der gebührenpflichtigen Urkunden erfolgt erst nach der Geldeingangsbestätigung. 

Folgende Personenstandsurkunden können Sie hier online bestellen:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • Eheurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • Sterbeurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug

Das Bestellformular öffnet sich in einem neuen Fenster mit verschlüsselter Verbindung.

Wir weisen darauf hin, dass die Übersendung der Antragsdaten durch ein Verschlüsselungsverfahren abgesichert ist (SSL-verschlüsselt) und die Daten von keinem Dritten eingesehen werden können.


Öffnungszeiten

Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo, Mi, Do 14 - 16 Uhr
Di 14 - 18 Uhr

Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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