Gewerbeanzeigen
Gewerbeanzeigen
Der Beginn, die Änderung, die Erweiterung sowie die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit sind meldepflichtig. Ebenso wie die Sitzverlegung innerhalb Ostfilderns. Auch die Änderung der Rechtsform einer Firma ist anzuzeigen.
Nähere Informationen, wann eine Gewerbemeldung erforderlich ist, erhalten Sie beim BürgerService, Gewerberecht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen
- Bei Handwerksberufen: Eintrag in die Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Erlaubnis
- Bei Eintragung im Handelsregister: Handelsregisterauszug
Kosten
- Gewerbeanmeldung 35 Euro
- Gewerbeummeldung 35 Euro
- Gewerbeabmeldung 25 Euro
Ansprechpartnerin
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
-
Bereich Recht
-
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
-
Tel.: 0711 3404-247
-
E-Mail: a.eckwert@ostfildern.de
-
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Formulare/Anträge
Beiblatt zur An-, Ab- und Ummeldung. Nur für juristische Personen (Bsp.: GmbH, Co. KG,...)
Gewerbeanmeldung (pdf/1 MB)
Gewerbeabmeldung (pdf/96 kb)
Gewerbeummeldung (pdf/1 MB)
Gewerbeanmeldung (über service-bw)
Gewerbeabmeldung (über service-bw)
Gewerbeummeldung (über service-bw)
Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen beantragen (über service-bw)
Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen über service bw
Gewerberegister - Auskunft beantragen über service-bw
Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen über service-bw
Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen über service-bw