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Der Gemeinderat hat in der vergangenen Sitzung die neue Satzung über die Erhebung der Grundsteuer beschlossen: Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 265 Prozent.

Damit reagiert die Stadt auf die notwendige Reform der Grundsteuer, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 angestoßen wurde. Die bisherige Einheitsbewertung von 1964 wurde für verfassungswidrig erklärt, weshalb Bund und Länder das Grundsteuersystem neu regeln mussten. Baden-Württemberg hat sich in Folge für das sogenannte Bodenwertmodell entschieden. Künftig werden für die Berechnung der Grundsteuer B nur noch der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche herangezogen, während der Wert des Gebäudes keine Rolle mehr spielt. Für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, gibt es jedoch einen Abschlag von 30 Prozent.

Der Grundsteuerwert wurde in den vergangenen Monaten vom Finanzamt festgesetzt. Bei Fragen hierzu ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Die Stadt Ostfildern ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Stadt Ostfildern festgelegt.

Aufkommensneutralität im Fokus

Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen. Dies besagt die sogenannte Aufkommensneutralität. 2024 lag das Grundsteuer-B-Aufkommen in Ostfildern bei rund 7,4 Millionen Euro, und dieses Ziel will die Stadt auch 2025 erreichen. Der neue Hebesatz von 265 Prozent wurde demnach so gewählt, dass das Gesamtsteueraufkommen stabil bleibt. Zuvor betrug der Hebesatz 425 Prozent, doch durch die neue Berechnung der Messbeträge wurde eine Anpassung notwendig. Die Verwaltung geht davon aus, dass es bei einzelnen Steuerpflichtigen zu Verschiebungen kommen wird, da das neue Modell die Grundstücke anders bewertet. Dennoch soll der neue Hebesatz sicherstellen, dass die Stadt keine zusätzlichen Einnahmen generiert, sondern lediglich das bestehende Niveau hält.

Bei der Gewerbesteuer wird der seit 2010 geltende Hebesatz auf der bisherigen Höhe von 400 Prozent des Steuermessbetrags belassen.

 



09.10.2024 12:11:32