Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.


Ansprechpartner

Bitte sprechen Sie telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden.

Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.