Hilfe zum Lebensunterhalt

Die frühere Sozialhilfe ist mit der Umsetzung von Hartz IV ausgelaufen. Stattdessen erhalten Erwerbsfähige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts vom Jobcenter Esslingen, während Nicht-Erwerbsfähige erforderliche Hilfen vom Kreissozialamt erhalten. Ansprechpartner für die Antragstellung ist bei Erwerbsfähigen das Jobcenter, bei Nicht-Erwerbsfähigen der Bereich Soziales in Ostfildern.

Benötigte Unterlagen

Sozialhilfeantrag
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen:

  • Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw.
  • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten
  • Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung
  • Nachweise über Sparbücher, Aktien usw.
  • Lebensversicherungen
  • Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien
  • Adressen unterhaltspflichtiger Kinder

Weitere Informationen

Das Jobcenter Esslingen finden Sie in Esslingen in der Uhlandstr. 1.

SGB II ( Erwerbsfähige ) und SGB XII (Nicht-Erwerbsfähige) online.

Sozialer Dienst der Stadt Ostfildern


Ansprechpartner/innen

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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