landesfamilienpass_Foto_Sylvia_Beutler

Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Landes Baden-Württemberg. Er berechtigt zum kostenlosen bzw. zu einem ermäßigten Eintritt in staatliche Gärten, Schlössern und Museen.
Begünstigt werden Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende.

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den  eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.


Weitere Informationen

Den Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, das schwer behindert ist (Grad der Behinderung mindestens 50%)

Das Gutscheinheft zum Landesfamilienpasss ist ab Beginn des Kalenderjahres erhältlich und gilt bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Der Pass selbst wird nur einmal ausgestellt und ist unbefristet gültig.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriums.

 

Formulare/Anträge

Landesfamilienpass beantragen über service bw


Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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