Wichtiger Hinweis

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.


Ortspolizeibehörde

Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Stadtverwaltung wahrgenommen werden. Beispielhaft seien hier genannt:

  • Unterbringung psychisch kranker Personen, die sich selbst oder andere gefährden
  • Aufenthaltsverbote bei Gewaltanwendung in der Familie
  • Abwendung von Gefahren, die von Hunden oder anderen Tieren ausgehen
  • Verstöße gegen Ruhezeiten im Wohngebiet
  • Hundekot

Allgemeine städtische Polizeiverordnung (pdf/ 118 kb)


Ansprechpartner/innen

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden.

 

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