Ortspolizeibehörde
Wichtiger Hinweis
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Ortspolizeibehörde
Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Stadtverwaltung wahrgenommen werden. Beispielhaft seien hier genannt:
- Unterbringung psychisch kranker Personen, die sich selbst oder andere gefährden
- Aufenthaltsverbote bei Gewaltanwendung in der Familie
- Abwendung von Gefahren, die von Hunden oder anderen Tieren ausgehen
- Verstöße gegen Ruhezeiten im Wohngebiet
- Hundekot
Allgemeine städtische Polizeiverordnung (pdf/ 118 kb)
Ansprechpartner/innen
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden.
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Bereich Recht
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-251
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E-Mail: t.knittel@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung