Hinweis zu den Rückmeldungen

Wenn Sie sowohl eine Absage für die Vormerkung Ihres Kindes als auch ein Platzangebot erhalten haben, ist dies auf das Nachrückverfahren zurückzuführen. Das Platzangebot hat Vorrang vor der Absage.


Alle wichtigen Informationen auf einen Blick


Anmeldung für einen Betreuungsplatz

Um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anzumelden, müssen Sie eine Online-Anmeldung über die städtische Homepage durchführen. Eine zusätzliche Anmeldung vor Ort ist nur in den Einrichtungen Waldorfkindergarten am Krähenbach in Scharnhausen, im Naturkindergarten e.V. in der Parksiedlung sowie im Kinderhaus e.V. in Nellingen erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Vormerkung nur für Kinder möglich ist, deren Eltern in Ostfildern ihren Wohnsitz haben.

In Ostfildern erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze nach stadtteilbezogenen Kriterien. Wir bitten Sie, ausschließlich Einrichtungen aus Ihrem Wohnstadtteil auszuwählen. Kindertageseinrichtungen aus anderen Stadtteilen werden bei der Platzvergabe nur berücksichtigt, wenn in anderen Stadtteilen freie Plätze vorhanden sind und alle Kinder auf der Warteliste in diesem Stadtteil versorgt wurden. Ausgenommen von diesen Kriterien sind Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger (siehe Hinweis bei der Einrichtungssuche).

Bei der Online-Anmeldung können bis zu 3 Einrichtungen gewählt werden. Vergewissern Sie sich vor der Vormerkung, dass die gewählten Einrichtungen Ihre gewünschten Betreuungszeiten anbieten.

Gemäß § 20 Abs. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen alle Kinder, die in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten, Hort) betreut werden oder in eine Schule gehen, nachweislich gegen Masern geimpft sein oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Der Nachweis muss vor der Aufnahme in die Einrichtung erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Einrichtungen die Aufnahme verweigern.

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung@ostfildern.de.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung.

Wenn Sie Ihr Kind anmelden möchten, klicken Sie bitte auf den Link "Anmeldung".

Hinweis zum Link

Um zum Anmeldeformular zu gelangen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Wählen Sie auf den Stadtplan eine Einrichtung Ihrer Wahl aus.
  2. Oder nutzen Sie die tabellarische Übersicht zum direkt zum Anmeldeformular zu gelangen.
  3. Alternativ können Sie das Anmeldeformular über die Auswahl Ihrer Wunscheinrichtung aufrufen.
Anmeldefrist und Aufnahmezeitpunkt
Anmeldefrist

Die Anmeldung für den Krippenbereich (0-3 Jahre) und den Kindergartenbereich (ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt) sollte spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin erfolgen.

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgt nach der Geburt Ihres Kindes.

Anmeldungen bei Zuzug

Anmeldungen aufgrund eines Zuzugs nach Ostfildern können jederzeit entgegengenommen werden.

Rückmeldungen auf die Anmeldung

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang.

In der Regel erhalten Sie spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eine schriftliche Rückmeldung bezüglich des möglichen Betreuungsplatzes für Ihr Kind.

Im Falle einer negativen Rückmeldung bleibt Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste und wird im Nachrückverfahren der Platzvergabe (siehe Platzvergabe und Punktevergabe) berücksichtigt; hierzu ist keine weitere Maßnahme Ihrerseits erforderlich.

Eine Rückmeldung wird nur einmal im Jahr versendet. Erhalten Sie in der Zwischenzeit keine weiteren Informationen, bedeutet dies, dass die Situation unverändert ist. Ihr Kind steht weiterhin auf der Warteliste und konnte bisher bei der Platzvergabe leider nicht berücksichtigt werden.

Im Falle einer positiven Rückmeldung erhalten Sie ein Platzangebot direkt von der Einrichtung. Dieses Platzangebot muss innerhalb der angegebenen Frist in der jeweiligen Betreuungseinrichtung bestätigt werden.

Sollten Sie kein Interesse mehr an einer Vormerkung für einen Betreuungsplatz haben, bitten wir Sie, uns diese Information an kinderbetreuung@ostfildern.de mitzuteilen.

Platzvergabe

In Ostfildern orientieren sich alle Betreuungseinrichtungen am Grundsatz der Stadtteilorientierung. Die Verteilung der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung sowie den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern der jeweiligen Einrichtungen im Stadtteil.

Die Verwaltung arbeitet mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern zusammen, um eine transparente und gerechte Platzvergabe zu gewährleisten.

Im Krippen- und Kindergartenbereich gibt es nach wie vor sehr viele Vormerkungen, jedoch leider nicht ausreichend viele Betreuungsplätze. Aufgrund des anhaltenden Personalmangels in den Kindertageseinrichtungen können derzeit nicht alle verfügbaren Plätze angeboten werden.

Um eine gerechtere Vergabe der verfügbaren Plätze zu ermöglichen, wird die Platzvergabe ab April 2025 auf ein Punktevergabesystem umgestellt.

Es finden zwei Verfahren zur Platzvergabe statt:

  • Das Hauptverfahren im April, mit Rückmeldung bis Ende Mai.
  • Plätze, die im Nachrückverfahren vergeben werden können, werden ganzjährig vergeben. Dabei handelt es sich nur um vereinzelte Plätze, die anhand der Wartelisten und der Punktzahl der Kinder vergeben werden.

 

Änderungen Vormerkung und Wechselwünsche
Änderungen Vormerkung

Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden und im System erfasst werden. Bitte nehmen Sie bei Änderungen Ihre Betreuungswünsche keine erneute Online-Vormerkung vor. Sollten Sie Änderungswünsche zu Ihrer Vormerkung haben, senden Sie diese bitte an kinderbetreuung@ostfildern.de.

Wechselwünsche

Bitte senden Sie Ihre Wechselwünsche an kinderbetreuung@ostfildern.de und informieren Sie parallel dazu die Leitung der bisherigen Einrichtung.

Gründe für einen Wechsel könnten sein:

  • der Umzug in einen anderen Stadtteil
  • geänderte Betreuungszeiten oder Betreuungsumfang
  • sonstige Gründe

 

Ihre Wechselanfragen werden in den kommenden Platzvergaberunden berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass Kinder, die noch keinen Betreuungsplatz erhalten haben, Vorrang bei der Platzvergabe haben.

Sofern ein Betreuungsplatz für Ihr Kind gefunden wird, erhalten Sie ein schriftliches Platzangebot aus der entsprechenden Einrichtung.

 
Änderung Betreuungszeit- nach Aufnahme

Bei Änderungswünschen der Betreuungszeit wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung. Der neue Betreuungsumfang wird der Verwaltung von der Einrichtung mitgeteilt. Daraufhin werden Ihre Gebühren angepasst.

Das Punktesystem im Detail

 

Das neue Vergabeverfahren berücksichtigt soziale, berufliche und familiäre Faktoren, um eine faire und bedarfsgerechte Verteilung der Plätze sicherzustellen. Alleinerziehende erhalten je nach Beschäftigungssituation bis zu 20 Punkte, während in Haushaltsgemeinschaft lebende Erziehungsberechtigte je nach beruflicher Situation maximal 10 Punkte erhalten. Eine Tätigkeit im Erziehungswesen in Ostfildern wird mit 350 Punkten besonders stark gewichtet, sofern ein Beschäftigungsumfang von mindestens 50 Prozent vorliegt.

Für den Anspruch auf Ganztagesbetreuung oder einen Krippenplatz sind zusätzlich die Wochenarbeitsstunden relevant. Teilzeitbeschäftigte (ab 19 Stunden pro Woche) erhalten 10, Vollzeitbeschäftigte (ab 35-40 Stunden) 15 Zusatzpunkte.

Bestimmte Gruppen erhalten vorrangig einen Betreuungsplatz. Krippenkinder mit Anschlussplatz sowie Kinder mit besonderem Förderbedarf gemäß SGB VIII erhalten bis zu 220 Punkte. Vorschulkinder ohne bisherigen Ü3-Betreuungsplatz werden mit 150 Punkten berücksichtigt. Auch Geschwisterkinder sowie Kinder, die bereits eine Absage bei der Platzvergabe erhalten haben, profitieren von einer höheren Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Alter des Kindes. Die Vergaberegelung gilt verbindlich für alle Träger in Ostfildern.

Eine tabellarische Übersicht zum Punktesystem finden Sie auf der Seite "Punktebewertungstabelle".

Erklärung zur Punktebewertung

Nachweispflicht und Frist zur Vorlage von Dokumenten

Nach einem Platzangebot müssen alle erforderlichen Nachweise spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Eingewöhnung der Einrichtungsleitung vorgelegt werden. Werden die Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht, erhält die Familie eine neue Frist, und der Eingewöhnungstermin wird verschoben. Wann die Eingewöhnung dann wieder möglich ist, entscheidet die Einrichtungsleitung. Wenn die Nachweise auch nach dieser Frist nicht vorgelegt werden, wird der Platz an eine andere Familie vergeben.

Entsprechend der Angaben müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:

Impfnachweis Masern-Schutzimpfung

Wenn eine Masern-Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, kann eine ärztliche Bescheinigung über die Unmöglichkeit der Impfung vorgelegt werden. In einigen Fällen kann auch ein Nachweis über eine Immunität gegen Masern anerkannt werden.

Alleinerziehend
  • Bescheinigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht aus dem Sorgeregister.
  • Nachweis der Beschäftigung mit Zeitumfang (Beruf, Studium, Ausbildung).
Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten
  • Nachweis der Beschäftigung der Eltern mit Zeitumfang (Beruf, Studium, Ausbildung).
  • Nachweis der Elternzeit.
Erziehungswesen in Ostfildern tätig
  • Entsprechender Nachweis oder Bestätigung der Fachberatung/Personalabteilung.
Anschlussplatz für Krippenkinder und TEV, Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und Kinder und Familien, bei denen gemäß § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden
  • Entsprechende Bestätigung oder Nachweis vom Jugendamt.

Kriterien für den Anspruch auf einen Ganztagesbetreuungsplatz oder einen Krippenplatz

Die Punkte werden nur bei der Vergabe von Ganztagesplätzen oder Krippenplätzen berücksichtigt. Falls beide Erziehungsberechtigte erwerbstätig sind, ist der zeitliche Arbeitsaufwand desjenigen mit der geringeren Arbeitszeit entscheidend.

Härtefallanträge (3. Punkt c)

Müssen in schriftlicher Form an die Sachgebietsleitung Kinderbetreuung gerichtet werden. Bei einer Härtefallentscheidung können folgende Kriterien berücksichtigt werden:
• Gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheit (psychisch oder physisch) der Eltern oder Geschwisterkinder
• Familiäre Notlage (z. B. Tod eines Elternteils, Wohnungslosigkeit, Gewalt und Missbrauch, Alleinerziehende in schwierigen Lebenssituationen)
• Schwangerschafts- oder Geburtskomplikationen

Im Falle einer positiven Entscheidung erhält die Familie 50 Härtefallpunkte. Das bedeutet, dass das Kind bei der Platzvergabe aufgrund des Härtefallantrags mit zusätzlichen 50 Punkten berücksichtigt wird. Diese Punkte verbessern die Rangfolge auf der Warteliste, sodass das Kind im Vergleich zu anderen Kindern ohne zusätzliche Punkte weiter nach vorne rückt. Sollten Plätze in Ihrer Einrichtung frei werden und die Punktzahl des Kindes die der anderen Kinder auf der Warteliste übersteigen, kann dem Kind ein Platz zugewiesen werden.

Ärztliche Atteste

Ärztliche Atteste, die eine Empfehlung aufgrund von sprachlichen, motorischen oder sozialverhaltensbezogenen Defiziten aussprechen, werden nicht als Kriterium für eine Härtefallentscheidung berücksichtigt.

Zuzugsfamilien und Vorschulkinder

Ein zuziehendes Kind/Vorschulkind kann im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt werden. Leider können keine Plätze im Voraus „freigehalten“ werden, um diese Kinder vorrangig zu berücksichtigen.

Geschwisterkinder

Zusätzliche Punkte werden nur für Kinder angerechnet, die Geschwister haben, die noch in einer Einrichtung betreut werden.

Punktegleichheit

Haben Kinder die gleiche Punktzahl und steht nur ein Platz zur Verfügung, erhält das ältere Kind die Zusatzpunkte.

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Seit dem 1. August 2013 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr.
Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einrichtung und kann bei Kindern unter drei Jahren auch durch einen Platz in der Kindertagespflege erfüllt werden.


 

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