Regelungen für die Obstvergabe der Stadt Ostfildern
1. Vorbemerkungen
Die Stadt Ostfildern vergibt das Recht zur Ernte ausgewählter städtischer Obstbäume an interessierte Bürgerinnen und Bürger auf Basis der nachfolgend aufgeführten Regelungen.
Das Recht zur Ernte wird auf Antrag jeweils für das aktuelle Kalenderjahr vergeben. Gebühren werden nicht erhoben. Über den Zustand des Baumes, insbesondere den zu erwartenden Ertrag hat sich der Interessent vorab selbst zu informieren. Die Stadt Ostfildern übernimmt keine Garantie für Qualität, Sorte oder Ertrag des Obstes.
2. Verfahren
Interessenten können sich unter www.ostfildern.de/Obstvergabe über die aktuell verfügbaren Obstbäume informieren. Der Antrag auf Obsternte erfolgt per E-Mail an gruenflaechen@ostfildern.de.
In Ausnahmefällen kann der Antrag auch telefonisch oder persönlich beim Freiflächenmanagement der Stadt Ostfildern (Telefon: 0711 3404-418) gestellt werden. Zur reibungslosen Organisation der Obstvergabe ist es notwendig, dass Interessenten mit dem Antrag ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
angeben.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Obstvergabe gespeichert und entsprechend der Datenschutzerklärung der Stadt Ostfildern (www.ostfildern.de/datenschutz.html) verarbeitet. Mit dem Antrag stimmt der Antragssteller der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Organisation der Obstvergabe zu.
Mit dem Antrag akzeptiert der Antragssteller die vorliegenden „Regelungen für die Obstvergabe der Stadt Ostfildern“. Insbesondere verpflichtet er sich zum schonenden Umgang mit Bäumen, Grundstücken und Umwelt (Punkt 3) und zur Einhaltung der Sicherheitsregeln (Punkt 4).
Die Entscheidung über den Antrag wird vom Freiflächenmanagement der Stadt Ostfildern nach Reihenfolge des Antragseingangs getroffen. Um möglichst vielen Interessenten die Obsternte zu ermöglichen, ist die Zuteilung auf 5 Bäume pro Antragssteller begrenzt. Bei Walnussbäumen kann maximal 1 Baum pro Antragsteller zugeteilt werden. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Baumes besteht nicht.
Die Zuteilung der Bäume erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Beim Verdacht der gewerblichen Nutzung behält sich das Freiflächenmanagement den Widerruf der Ernteerlaubnis vor.
Gleiches gilt bei groben Verstößen gegen die Regelungen nach Punkt 3 und 4.
Nach Zuteilung eines Baumes erhält der Antragssteller eine Ernteerlaubnis in elektronischer Form (PDF), die neben den persönlichen Daten auch einen Kartenausschnitt mit dem zugeteilten Baum enthält. Sie ist als Nachweis während der Ernte mit zu führen.
Um den Baum vor unberechtigter Ernte zu schützen, erhält der Antragssteller außerdem ein Hinweisschild in elektronischer Form (PDF), das verletzungsfrei am Baum angebracht werden kann. Das Schild ist nach der Ernte wieder zu entfernen.
Auf Wunsch ist das ausgedruckte und laminierte Schild auch beim Freiflächenmanagement gegen einen Unkostenbeitrag von 2 Euro in bar erhältlich.
3. Schonender Umgang mit Bäumen, Grundstücken und Umwelt
Bei der Ernte ist schonend mit den Bäumen sowie dem Grundstück umzugehen:
- Das Abschneiden oder Abbrechen von Ästen ist untersagt.
- Sonstige Beschädigungen des Baumes durch Leitern, Schüttelhaken und ähnlichem sind zu vermeiden.
- Auf Wiesen ist der Grasbestand zu schonen.
- Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur bei gemähten Wiesen und trockener Witterung zulässig und sollte auf das absolute Minimum reduziert werden.
Streuobstwiesen und alte Obstbäume sind Lebensraum für viele Tierarten, die es zu schützen gilt.
4. Sicherheitsregeln
Die Obsternte und insbesondere Arbeiten auf Leitern bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Ebenso können von abgestorbenen oder geschädigten Ästen Gefahren ausgehen. Um das Risiko zu minimieren sind die gängigen Sicherheitsregeln zu beachten:
- Vor der Ernte ist der Baum im Hinblick auf mögliche Gefahrenquellen (abgestorbene Äste, Faulstellen, Höhlungen etc.) zu untersuchen.
- Wenn möglich Obstpflücker oder Schüttelhaken statt Leitern verwenden.
- Nur geeignete Obstbaumleitern verwenden. Haushaltsleitern eignen sich nicht für die Obsternte.
- Bei Leitern auf sicheren Stand achten, Anlegeleitern am Stamm oder ausreichend tragfesten Ästen gegen Abrutschen sichern.
- Das Klettern im Baum ist untersagt.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (https://www.svlfg.de/fa-leiter).
5. Haftungsausschluss
Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Ostfildern übernimmt keine Haftung für eventuell im Rahmen der Obsternte entstehenden Schäden.
Insbesondere kann keine Garantie für die Stand- oder Bruchsicherheit der zugeteilten Bäume übernommen werden.