Wohnberechtigungsschein
Wichtiger Hinweis
Wir können nicht bei der Wohnungssuche unterstützen und vermitteln keine Wohnungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Gebäudemanagement der Stadt Ostfildern (Wohnungsverwaltung), an die Baugenossenschaften im Landkreis Esslingen (Liste Baugenossenschaften) oder suchen über Zeitungsinserate und Anbieter im Internet.
Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchende erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein. Die Einkommensgrenzen sind sehr großzügig, diese können Sie hier nachschauen. Diese Bescheinigung berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung). Mit dem Wohnberechtigungsschein besteht kein Anspruch auf eine Sozialmietwohnung und ist keine Garantie eine geförderte Wohnung zu erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Formantrag über service-bw
Hinweise zum Antrag auf Wohnberechtigungsschein
Ausgedruckte Anträge mit den Nachweisen senden Sie bitte an die unten genannte Adresse. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Nach telefonischer Meldung, senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne zu.
Für persönliche Vorsprachen ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Sie können dies gerne über unser Terminanfrageformular beantragen oder über die unten angegebene Telefonnummer vereinbaren.
Ansprechpartner
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Wohngeldstelle
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-119
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E-Mail: wohngeld@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung