Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbstgenutzten Wohnraum. Es soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts und der zuschussfähigen Miete/Belastung ab. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Miet- oder Lastenzuschuss.

Benötigte Unterlagen
  • Wohngeldantrag
  • Nachweise über Einkommen. z.B. Erwerbseinkommen, Gewinne, Elterngeld, Renten, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Zinsen usw.
  • Nachweise über Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung u.ä.
  • Nachweise über Schwerbehinderung und häusliche Pflegebedürftigkeit
  • Nachweise über Miete, Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Bei Studierenden BAföG-Bescheid oder Negativbescheinigung

Hinweis: Für alleinlebende Studierende und Auszubildende gelten Sonderregelungen. Bitte setzen Sie sich vorab mit der Wohngeldstelle telefonisch in Verbindung.

Weitere Informationen

Antragsberechtigt ist der Mieter des Wohnraumes. Kommen mehrere Familienmitglieder in Betracht, ist die wohngeldberechtigte Person zu bestimmen.

Nähere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) abrufen.


Ansprechpartnerin

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

Formular/Anträge können Sie auf der Seite von Service-BW abrufen

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/96?plz=73760

Checkliste zum Wohngeldantrag