Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Naturschutzrecht auszugleichen. Über ein Ökokonto besteht die Möglichkeit, vorgezogen durchgeführte Maßnahmen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen anrechnen zu können. Mit Hilfe des Ökokontos werden diese Maßnahmen dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden.


Ansprechpartner

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