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Ulrich Hermann


Mitglied seit: 16.10.2014
Wohnort: Scharnhauser Park


geschrieben: 29.04.2020 13:23 Uhr
Betreff: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Es gibt zwischen der Theodor-Rothschild-Str. und der Landschaftstreppe leider keinen Gehweg.
Dieser Abschnitt ist Zugang zum Einzelhandel und zur Stadtbahnhaltestelle und entsprechend
stark frequentiert. Auch Schüler gehen dort zur Schule und Eltern zur KITA. Nicht mal eine markierter
Gehstreifen ist vorhanden.
Auf der Nordseite ist zwar ein ausreichend breiter Geländestreifen vorhanden, der unbedingt ausgebaut werden sollte. Wahrscheinlich wurde das vor 15 Jahren schlichtweg vergessen.
Es geht um die Sicherheit der Bürger!




Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 29.04.2020 14:59 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Ich erinnere mich da wieder an eine Mail aus der Stadtverwaltung:

"Zumal im gesamten Quartier im Scharnhauser Park offiziell keine Gehwege gewidmet sind."

Ich habe ja schon lang den Verdacht, dass das, was wir als Gehwege interpretieren, der Schutzabstand zwischen Autotür und Mauer ist. Ein Lackschutzstreifen sozusagen. Ganz "modern" ohne Bordstein damit man gut drauffahren kann. Da die Parkplätze in der Edith-Stein-Str. nicht längs zur Fahrbahn angeordnet sind entfällt dieser Streifen natürlich.

Nein ernsthaft, es geht meiner Meinung nach nicht, dass der "ruhende Verkehr", also der Nicht-Verkehr Vorrang vor zu Fuß Gehenden hat. Die Straße ist nichtmal verkehrsberuhigt, oder?


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 05.05.2020 12:10 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Einträge. In den Seitenstraßen des Wohngebiets um die Theodor-Rothschild-Straße wurde laut Bebauungsplan kein Gehweg geplant und daher auch nicht hergestellt.

In dem Wohngebiet wurden die verschiedenen Interessen wie Fußgängersicherheit und ein erhöhter Parkplatzbedarf für die Bewohner der Mehrfamilienhäuser mit den vorhandenen Platzverhältnissen und Fahrbahnbreiten in Einklang gebracht. Diese wurden daher als Zonen mit Tempo 30 ohne Gehweg ausgestaltet.

Freundliche Grüße

Andrea Wangner
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit



Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 05.05.2020 13:22 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Warum parken die Anfänger in den anderen Straßen denn dann noch längs zur Fahrbahn?


Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 07.07.2020 9:06 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Eine etwas erns gemeintere Frage an die Verkehrsexperten der Stadtverwaltung hätte ich noch:

Wenn die Wege keine Gehwege sind, wie sieht es denn dann mit der Benutzungspflicht für Kinder unter 8 auf dem Fahrrad aus?


Ulrich Hermann


Mitglied seit: 16.10.2014
Wohnort: Scharnhauser Park


geschrieben: 07.07.2020 12:55 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Die meisten Straßen quer zur Theodor-Rothschild-Str. haben aber einen Gehweg,
warum die Ausnahme gerade bei der Edith-Stein-Str.? Als Fußgänger wird man
manchmal von links nach rechts gescheucht. Mit etwas gutem Willen kann der Zustand
aber verbessert werden.



Ulrich Hermann


Mitglied seit: 16.10.2014
Wohnort: Scharnhauser Park


geschrieben: 07.07.2020 12:55 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Die meisten Straßen quer zur Theodor-Rothschild-Str. haben aber einen Gehweg,
warum die Ausnahme gerade bei der Edith-Stein-Str.? Als Fußgänger wird man
manchmal von links nach rechts gescheucht. Mit etwas gutem Willen kann der Zustand
aber verbessert werden.



Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 07.07.2020 21:28 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Hallo Herr Hermann,

das sind keine Gehwege. Wenn man im Bebauungsplan schaut findet man z.B. in der Bettina-von-Arnim-Str. die Bezeichnung "Mehrzweckstreifen". Was das Straßenverkehrsrechtlich innerorts heißt kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe versucht zu verstehen, was die Stadtverwaltung sich dabei dachte und komme zu keinem Ergebnis. Ich nehme an es hat mit den Themen Mindestbreite und Absicherung der Rinnen zu tun.

Bebauungsplan:
https://www.geonline-gis.de/portale/(S(f1l352lephy02yjrtwx1uqsr))/projekte/Ostfildern/Themen/BPLAN/Scharnh_Park/Scharnhauser_Park_Teil_6_P.pdf

Fußverkehr zählt für die Stadtverwaltung offensichtlich sehr wenig. Der Nicht-Verkeh, also die geparkten Autos, wird als wichtiger angesehen. Dabei hat es beim Trendsportfeld und am Schotterparkplatz auf der anderen Seite jede Menge Platz.


Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 25.07.2020 14:59 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Ist der Stadtverwaltung eigentlich die "Allgemeine städtische Polizeiverordnung" der Stadt Ostfildern bekannt?

Ich möchte da gerne §1 zitieren:
"(2) Gehwege sind Flächen, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet oder ihm tatsächlich
zur Verfügung stehen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhan‐
den, gelten die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,00 m als Gehwege.[...]"

Da die Mehrzweckstreifen, wie von den "Experten" aus dem Verkehrsrecht gerne betont wird, keine Gehwege sind, ist demnach das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite Gehwegparken, oder verstehe ich das falsch? Sie können mit dem Durchsetzen ja warten bis der Parkplatz beim Trendsportfeld wieder der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Fangen Sie so lange einfach mal mit den Bürgergärten an. Da steht in der Regel genug Abschleppmaterial herum.


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 11.08.2020 15:19 Uhr
Betreff: Re: Edith-Stein-Str. - Gehweg


Sehr geehrter Herr Werner,
die Edith-Stein-Straße und auch die südlich gelegenen Parallelstraßen sind als Mischflächen und Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Somit kann die gesamte Straßenfläche von jedem Verkehrsteilnehmer – egal ob im Auto, auf dem Fahrrad, zu Fuß oder auf andere Art und Weise – in gleicher Berechtigung genutzt werden. Jeder Verkehrsteilnehmer hat dabei auf den jeweils anderen Rücksicht zu nehmen.
Der parkende Verkehr ist auch ein Verkehrsteilnehmer. Somit gilt, dass überall, wo ein Parken ohne Behinderung außerhalb der ausgewiesenen senkrecht angeordneten Parkflächen möglich ist, dies auch erlaubt ist. Beim Parken auf der Mischfläche in Straßenlängsrichtung muss eine Restbreite von drei Metern im Licht vorhanden sein, diese Breite also tatsächlich zur Verfügung stehen, damit jeder weitere Verkehrsteilnehmer ohne Beeinträchtigung den restlichen Straßenquerschnitt nutzen kann. Aufgrund der ausgewiesenen Mischfläche, bei der für den Fußgänger die gesamte Straße zur Verfügung steht, ist die genutzte Fläche zum Längsparken am südlichen Straßenrand keine Gehwegfläche.

Mit freundlichen Grüßen
Dominique Wehrle
Pressesprecher




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