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Karin Tauschek


Mitglied seit: 22.07.2020
Wohnort: Nellingen


geschrieben: 12.08.2020 17:00 Uhr
Betreff: Körschtalbrücke wieder früher beidseitig befahrbar


Sehr geehrer Herr Wehrle,

mit Bezug auf die redaktionelle Stellungnahme der Stadt Ostfildern zum Tehma "Körschtalbrücke früher wieder beidseitig befahrbar" nehmen wir als Anwohner gerne zur Kenntnis, dass die Umleitung über die Neuhauser Straße eventuell früher als geplant aufgehoben werden kann.

Dennoch möchte ich zum Thema "Geschwindigkeitsmessungen in der Neuhauser Straße" folgenden Punkt anmerken:

Ihren eigenen Angaben folgend fuhren an einen Tag 15% aller gemessenen Fahrzeuge schneller als 34km/h, was Sie als "nicht ahndenswert zu schnell" einstufen.
Das ergibt bei täglich 10.611 geprüften Fahrzeugen eine Anzahl von 1591 Fahrzeugen, welche schneller als 34km/h fuhren.
Dies macht bei gemittelten Bußgeldern von 25€ im Überschreitungsbereich 11 - 15 km/h zu schnell auf Basis des Bußgeldkatalogs 2019 eine Gesamtsumme von 39.775€ - und das täglich! WoW!

Für diese Summe kann ich ein Privatunternehmen für die Messungen beschäftigen und die malträtierte Stadtkasse füllen, und so nebenbei erreiche ich als kostenfreie Dreingabe noch eine nachhaltige verkehrserzieherische Maßnahme und wesentlich entspanntere Anwohner.
Wenn da doch schon der 2018 versprochene "mobilde Blitzer" da wäre...

Ich hoffe nur Inständig, dass die Verkehrsführung bezüglich des Schwerlastverkehrs bei Öffnung der Brücke sofort wieder in Kraft tritt. Kein Verkehr mehr über 3,5 Tonnen!




Michael Werner


Mitglied seit: 24.03.2015
Wohnort: Parksiedlung


geschrieben: 12.08.2020 22:23 Uhr
Betreff:


Das liebe Frau Tauschek ist so wahr.

"Das Geld liegt auf der Straße". Do viele Verkehrsteilnehmende bieten ihre freiwillige Spende an, aber die Stadt Ostfildern weigert sich sie anzunehmen. (Anderes Beispiel Gehwegparker überall vor allem aber, z.B. der Achalmstr., Gehwegradler allenthalben, Schleichverkehr auf den Feldern...)

Nur die Sache mit dem privaten Unternehmen, das ist schwierig, das macht die Bescheide anfechtbar.


Florian Basset


Mitglied seit: 21.07.2020
Wohnort: Ostfildern


geschrieben: 13.08.2020 15:09 Uhr
Betreff: Neuhauser Straße (aber auch gültig für das gesamte Stadtgebiet)


Sehr geehrter Herr Wehrle,

am 26.07. bat ich Sie in meinem Beitrag im Bürgerforum um eine Stellungnahme zu zwei Punkten.
kurz gefasst noch einmal:
Wie kommen Entscheidungen zu verkehrsregelnden Maßnahmen zustande ( hier im Hinblick auf die angesprochene nur unzureichend gewährleistete Sicherheit von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern)
und
was sind, Ihrer Meinung nach, die Gründe für die Kommunikation seitens der Stadtverwaltung, die von den Anwohnern als unzureichend wahrgenommen wird ?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Basset



Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 17.08.2020 15:34 Uhr
Betreff:


Sehr geehrter Herr Basset,
die verkehrsregelnden Maßnahmen richten sich nach dem Verkehrsaufkommen. Anhand der Daten entsprechender Überprüfungen wird über eventuell nötige, weitergehende Schritte entschieden.
Da die halbseitige Sperrung der Körschtalbrücke und die damit verbundene Umleitung sehr kurzfristig festgelegt wurden, konnten wir darüber nicht im Vorfeld in der Stadtrundschau informieren. Generell versuchen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorrangig, aufgekommene Probleme zu lösen, um anschließend Ergebnisse kommunizieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Dominique Wehrle
Pressesprecher


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