Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, ggf. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Im Stadtzentrum sind Bodenrichtwerte nur für Grundstücke mit reiner Wohnnutzung anwendbar. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Bodenrichtwerte
Wenn Sie im Portal BORIS BW den linken Button "BORIS BW" auswählen, erhalten Sie aktuelle und historische Bodenrichtwerte.
Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellte Bodenrichtwerte sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B finden Sie im Teil Bodenrichtwerte Grundsteuer B.
Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung (B)
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung sind über das Portal BORIS BW zu finden. Bodenrichtwerte und Flurstücksflächen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne land- und forstwirtschaftlicher Flächen) sind zu erhalten, nachdem auf den rechten Button "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" geklickt wurde.
Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für die Grundsteuererklärung (Grundvermögen) zu verwenden!
Weitere bereitgestellte Bodenrichtwerte finden Sie im Teil BORIS-BW (linker Button).
Ansprechpartner
Bitte sprechen Sie telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden.
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Baurecht
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Dienststelle: Otto-Vatter-Straße 12, Rathaus, Ruit
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Tel.: 0711 3404-414
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E-Mail: s.geiselmann@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Mo Fr 8 - 12 Uhr, Mo, Di, Do 14 - 16 Uhr
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.