Feldschutz
Tätigkeiten
- Überwachung und Einhaltung von Rechtsvorschriften auf folgenden Gebieten: Naturschutz, z.B. Vollzug der Vorschriften über den Schutz der Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
- Vollzug der Vorschriften über die Behandlung und Lagerung sowie die Beseitigung von Abfällen, Gewässerschutz und Gemeingebrauch und Sondernutzungen an Gewässern.
- Verunreinigung in Grünanlagen durch Mensch und Tier.
- Vollzug der Vorschriften zur Bewirtschaftung und Pflege von Grundstücken, das Betreten der freien Landschaft, Schutz und Pflege wildwachsendner Pflanzen und Tiere in der freien Landschaft.
- Schutz des Eigentums an Landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen, Geräten und Einrichtungen in der freien Landschaft. Überprüfung von Bautätigkeiten im Außenbereich, Einfriedungen, Wegen und das anplanzen von nicht heimischem Holzer im Schutzgebieten.
- Vollzug der Vorschriften über Bekämpfung von Tierseuchen, des halten von Nutztiere, Hunden, und die Verordnungen über Kampfhundehaltung.
- Jagdschutz laut Bundes und Landes Jagd und Wildtiermanagement Gesetz., z.B. Wilderei, Einhaltung die Jagdzeiten, Überwachung der rechtmäßigen Ausübung der Jagd.
- Enge Koordination mit verschiedenen Städtischen und Landesbehörden
Ansprechpartner
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Bereich Recht, Feldschutz
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Dienststelle: Hindenburgstraße 12, Volksbank-Gebäude, Nellingen
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Tel.: 0711 3404-276
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E-Mail: b.ferm@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
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