Anmeldung
Wer in Ostfildern eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Bei Gemeinden, die das Melderegister automatisiert führen, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden. Die Meldebehörde erfasst Ihre Daten und legt Ihnen einen Ausdruck mit den über Sie erhobenen Daten vor. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb der zweiwöchigen Meldefrist von Ihrem Vermieter einzuholen und der Meldebehörde für die Erledigung des Meldevorgangs im Original mitzubringen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Diese Sperrung muss von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, selbstständig beantragt werden.
Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes: Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben, siehe beigefügtes Formular.
Weitere Formulare zur Anmeldung sowie Information gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Weiterleitung zu Kohlhammer, PDF-Formular)
Assistent zum Ausfüllen der Anmeldung (Weiterleitung zu Kohlhammer, PDF-Formular) - Wohnungsgeberbestätigung (PDF/1MB)
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass oder ausländischer Nationalpass von jeder anzumeldenden Person im Original.
Falls für Kinder keine Ausweisdokumente vorhanden sind, ist die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen. - Aussiedler benötigen einen Registrierschein und ihren ausländischen Nationalpass.
Weitere Informationen
Zum Nachweis Ihrer Daten erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.
In Ausnahmefällen kann die Anmeldung von einem Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben ist, siehe beigefügtes Formular.
Falls mehrere Wohnungen bestehen und Sie sich überwiegend an der Nebenwohnung aufhalten, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen einen Wechsel der Hauptwohnung vornehmen.
Die Stadt Ostfildern erhebt für Nebenwohnungen in der Regel eine Zweitwohnungssteuer.
Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönliche Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen, siehe beigefügtes Formular.
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 13 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr