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Verkehrsüberwachung/Vollzugsdienst

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.

E-Mail: vollzugsdienst@ostfildern.de 


Bußgeldstelle

Wer gegen Verkehrsregeln oder sonstige Vorschriften verstößt, kann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Mit dem Bezahlen der Verwarnung ist der Vorgang abgeschlossen. Wer mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung nicht einverstanden ist, kann nach erfolgter Anhörung im Wege des Bußgeldverfahrens eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Benötigte Unterlagen

Bei allen Anfragen zu konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird um die Angabe des Buchungs-/ Aktenzeichens gebeten.

Weitere Informationen

Gebührenpflichtige Verwarnungen werden zwischen 10 Euro und 55 Euro erteilt. Bei Verstößen ab 60 Euro erfolgt nach Anhörung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Verwarn- und Bußgeldsätze sind bundesweit einheitlich geregelt, Näheres erfahren Sie unter https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html.

Als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens besteht die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Einspruch einzulegen.

Tätigkeiten und Aufgaben der Gemeindevollzugsbediensteten.

Anzeige wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

Privatpersonen können einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei der Bußgeldstelle anzeigen.

Als Anzeigeerstatter werden sie als Zeuge im Bußgeldverfahren namentlich benannt. Anonyme Anzeigen können daher nicht bearbeitet werden.

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular wegen Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung (pdf / 1 MB) mit Beweisbildern an uns zurück.


Ansprechpartner der Bußgeldstelle

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.