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Zum 1. Januar 2021 wurde die eID‐Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß eID‐Karte‐Gesetz eingeführt. Die neue Chipkarte enthält die Online‐Ausweisfunktion. Sie können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.

Die eID‐Karte ist ausschließlich für den Online‐Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Die enthält daher kein Lichtbild, Fingerabdrücke und keine Unterschrift.  Sie kann auf freiwilliger Basis bei den Personalausweisbehörden von Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums ab einem Mindestalter von 16 Jahren beantragt werden. Sie wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben

 

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige/r des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Der Hauptwohnsitz befindet sich in Ostfildern

 

Benötigte Unterlagen

  • vom Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
  • Sie müssen die eID‐Karte persönlich in einem Bürgerbüro beantragen. Als antragstellende Person erhalten Sie vom Ausweishersteller einen „PIN‐Brief“, der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID‐Karte enthält.

Kosten

37 Euro

Rechtsgrundlage: § 2 Personalausweis‐ und eID‐Karten‐Gebührenverordnung (PAuswGebV)

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragsstellung zahlen müssen.

 

Ergänzende Informationen zur eID‐Karte

Personalausweisportal - Link öffnet ein neues Fenster

 



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