Wer Waren oder Dienstleistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbieten will, oder gar keine gewerbliche Niederlassung besitzt, benötigt grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
Kosten

Die Gebühren für eine Reisegewerbekarte betragen je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwischen 54 und 600 Euro.


Ansprechpartnerin

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

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Anfahrt

Formulare

Reisegewerbekarte beantragen (über service-bw)