KW50 Hauptsatzung_Foto_Sylvia_Beutler

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde die Hauptsatzung der Stadt Ostfildern, das sogenannte Verfassungsstatut der Gemeinde, einstimmig geändert. Ziel der Anpassungen ist es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern, mehr Flexibilität zu schaffen und der gestiegenen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen.

Nach der Auflösung der städtischen Eigenbetriebe „Wohnungsverwaltung Ostfildern“ und „Hallenbäder Ostfildern“ war eine Aktualisierung der Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse notwendig. Die Aufgaben der ehemaligen Betriebe wurden auf bestehende Ausschüsse verteilt, sodass deren Erwähnung in den Geschäftskreisen entfällt.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Aktualisierung der Wertgrenzen, die zuletzt vor über sieben Jahren überarbeitet wurden. Aufgrund von Inflation und gestiegenen Kosten erhält die Verwaltung mehr Handlungsspielraum, insbesondere bei Immobiliengeschäften, Ausschreibungen und Stundungsregelungen. Dies ermöglicht es, wirtschaftlich sinnvolle Angebote trotz des gestiegenen Preisniveaus fristgerecht zu beauftragen und Ausschreibungen effizient umzusetzen. Dabei wurde die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters erweitert, während der Gemeinderat und die beschließenden Ausschüsse oberhalb der neuen Wertgrenzen weiterhin eingebunden bleiben.

Auch die Zuständigkeiten im Personalwesen wurden reformiert, um im Wettbewerb um Fachkräfte flexibler agieren zu können. Künftig kann die Verwaltung eigenständig bis zur Ebene der Sachgebietsleitungen über Stellenbesetzungen entscheiden. Für Leitungspositionen oberhalb dieser Ebene bleibt der Gemeinderat zuständig, wobei diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister getroffen werden.

 



09.12.2024 11:59:24