Hecken zurückschneiden
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind von Anfang März bis Ende September keine Rückschnitte oder Rodungen bei Hecken und Sträuchern erlaubt. Deshalb sollte der Februar dafür genutzt werden. Wichtig ist der Rückschnitt entlang von Straßen, Wegen und Gehwegen, damit Straßenlampen, Verkehrsschilder und Wege frei bleiben. Dafür gelten Vorschriften: Die Pflanzen dürfen bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen. Bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten. An öffentlichen Straßen dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von vier Metern nicht in die Straße ragen. Über der Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 Metern frei bleiben. Vor dem Schnitt ist zu prüfen, ob sich Vogelnester in den Hecken befinden. Falls ein Nest entdeckt wird, darf nicht geschnitten werden. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn wegen Sichtbehinderungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dann weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass ein Rückschnitt erfolgen muss.
05.02.2025 10:53:47 |