Hundesteuer
Die Steuersätze betragen derzeit für einen Hund 132 Euro jährlich, für jeden weiteren Hund 264 Euro jährlich, Zwingersteuer 264 Euro (für bis zu 5 Hunde) jährlich, für einen Kampfhund 396 Euro jährlich, für jeden weiteren Kampfhund 792 Euro jährlich.
Steuerbefreiung gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Schwerbehindertenausweis mit den Zeichen B, BL, aG oder H) dienen. Auch Rettungshunde mit entsprechender Prüfung werden befreit. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Ansprechpartner
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Finanzen
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Dienststelle: Klosterhof 6 , Altes Schulhaus, Nellingen
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Tel.: 0711 3404-460
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E-Mail: s.stolz@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Mo, Di, Mi, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Mo, Mi, Do 14 - 16 Uhr, Di 14 - 18 Uhr
Formulare/Anträge
Hundesteuersatzung (pdf / 48 KB)
Anmeldung Hundehaltung (pdf / 765 KB)
Anmeldung Hundehaltung über service-bw mit eID
Abmeldung Hundehaltung (pdf / 71 KB)
Abmeldung Hundehaltung über service-bw mit eID