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Ab dem 1. Januar 2025 treten in Ostfildern Änderungen in der Gebührenordnung für städtische Kindertageseinrichtungen in Kraft. Die Reform zielt darauf ab, eine gerechtere Gebührenstruktur zu schaffen und die Vergabe von Krippen- und Kindergartenplätzen transparenter zu gestalten. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung einstimmig für die Änderungen gestimmt.

Die neue Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen führt eine weiter ausdifferenzierte Gebührenstaffelung ein, die eine gerechtere Verteilung der Kosten sicherstellen soll. Während bisher Familien mit einem Jahreseinkommen von 95.000 Euro den gleichen Beitrag leisteten wie solche mit 130.000 Euro, werden künftig Besserverdienende mit höheren Einkommen auch höhere Gebühren zahlen müssen.

Das zentrale Element dieser Reform sind weitere Einkommensstufen, die speziell für Familien mit höheren Einkommen entwickelt wurden. Ab einem Jahreseinkommen von 110.000 Euro wird eine höhere Gebühr fällig. Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 110.000 und 130.000 Euro zahlen künftig mehr als zuvor, was dazu beitragen soll, einen angemessenen finanziellen Beitrag zur Finanzierung der Betreuungseinrichtungen zu leisten. Für Familien mit einem Jahreseinkommen über 130.000 Euro wurde eine weitere Stufe eingeführt, die die höchsten Gebühren vorsieht. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, die Qualität der Betreuung sicherzustellen.

Bei der Entwicklung der neuen Gebührenstruktur wurde darauf geachtet, dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten der Einrichtungen nicht überschreiten und im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Zudem sollten die Gebühren unter denen vergleichbarer privater Angebote bleiben.

Kriterien für die Platzvergabe

Neben der Gebührenerhöhung wurde ein Kriterienkatalog zur Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindergärten und Krippen entwickelt. Dieser Katalog wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren erarbeitet, darunter Vertreter des Gemeinderats, nicht-städtischen Trägern und dem Gesamtelternbeirat. Ziel war es, die Platzvergabe zu optimieren und mehr Transparenz zu schaffen. So erhalten künftig alleinerziehende Eltern und Familien in besonderen Lebenslagen Vorrang bei der Platzvergabe. Darüber hinaus werden weitere Faktoren, wie die berufliche Situation der Eltern und die Anzahl der Geschwisterkinder, in die Vergabeentscheidung einbezogen. Bei Punktgleichheit werden zudem die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden und das Alter der Kinder herangezogen, um eine faire Vergabe zu gewährleisten.

 



15.10.2024 11:20:33