Alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, falls kein gültiger Reisepass vorliegt. In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.

 

Online-Auskunftsservice zum Bearbeitungsstand

Auf der Seite Auskunfts-Service-Ausweise erhalten Sie aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Ausweises.


Benötigte Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Ausweis- oder Reispassdokument ausgestellt wurde
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten.
    Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und ggf. die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.

 

Kosten

Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)

  • 22,80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gültig 6 Jahre
  • 37 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, gültig 10 Jahre
  • 10 Euro für vorläufigen Personalausweis.

 

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Weitere Informationen

Die Fertigstellung der Personalausweise dauert je nach Antragsaufkommen 2 bis 3 Wochen.

Zur Abholung des Personalausweises kann auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis bzw. Pass vorlegen. Vollmacht und Erklärung zur Abholung Personalausweis

Änderungen sind nur bezüglich der Anschrift möglich, bei sonstigen Änderungen  (z.B. Namensänderungen / Eheschließung) muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Die Einführung des neuen Personalausweises führt auf Grund umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Mit längeren Wartezeiten ist daher zu rechnen.

Ob der Personalausweis für eine Auslandsreise ausreichend ist oder ob ein Reisepass benötigt wird, können Sie beim Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder dem jeweiligen Konsulat erfragen.

Anforderungen an das Lichtbild (Externer Link, öffnet neues Fenster)

 

Verlust

Der Verlust beziehungsweise Diebstahl eines Ausweisdokumentes ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen. Dies kann elektronisch erfolgen: Weiterleitung zu service-bw.



Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.

Anfahrt_Stadthaus