Personalausweis
Alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, falls kein gültiger Reisepass vorliegt. In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Online-Auskunftsservice zum Bearbeitungsstand
Auf der Seite Auskunfts-Service-Ausweise erhalten Sie aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Ausweises.
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Ausweis- oder Reispassdokument ausgestellt wurde
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link
Wichtiger Hinweis zum Passfoto:
Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue Personalausweise und Reisepässe verwendet. Die Passbilder werden direkt gegen Gebühr im Servicecenter Ostfildern erstellt.
Die Gebühr beträgt 6 Euro pro Ausweisdokument
Foto für Personalausweis 6 Euro
Foto für vorläufigen Personalausweis 6 Euro
Foto für Reisepass 6 Euro
Foto für vorläufigen Reisepass 6 Euro
Foto für Personalausweis und Reisepass 12 Euro
Foto für Personalausweis und Reisepass und vorläufiger Personalausweis 18 Euro
Weiterhin besteht die Möglichkeit die Passbilder von einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen. Auch hier werden die Passbilder digital in das Behördennetzwerk übertragen.
Eine Auflistung der zertifizierten Fotografen finden Sie unter www.e-passfoto.de
Die Kosten für die Passbilder können hier abweichen.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab Mai nicht mehr angenommen.
Bei Kindern
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise beziehungsweise Reisepässe der Erziehungsberechtigten.
Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und gegebenenfalls die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
- 22,80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gültig 6 Jahre
- 37 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, gültig 10 Jahre
- 10 Euro für vorläufigen Personalausweis.
Onlinefunktion Personalausweis einschalten/neue PIN setzen
Sie möchten die Onlinefunktion einschalten und oder eine neue PIN setzen? Klicken Sie hier um zur Informationsseite zu diesen Diensten zu gelangen.
Flyer "Der Online-Ausweis" - Weiterleitung zu einer barrierefreien PDf-Datei.
Weitere Informationen
Die Fertigstellung der Personalausweise dauert je nach Antragsaufkommen 2 bis 3 Wochen.
Zur Abholung des Personalausweises kann auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis bzw. Pass vorlegen. Vollmacht und Erklärung zur Abholung Personalausweis
Änderungen sind nur bezüglich der Anschrift möglich, bei sonstigen Änderungen (z.B. Namensänderungen / Eheschließung) muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Die Einführung des neuen Personalausweises führt auf Grund umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Mit längeren Wartezeiten ist daher zu rechnen.
Ob der Personalausweis für eine Auslandsreise ausreichend ist oder ob ein Reisepass benötigt wird, können Sie beim Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder dem jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild (Externer Link, öffnet neues Fenster)
Verlust
Der Verlust beziehungsweise Diebstahl eines Ausweisdokumentes ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen. Dies kann elektronisch erfolgen: Weiterleitung zu service-bw.
Formulare/ Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweisen und Passanträgen für Minderjährige (pdf / 1,7 MB)
Ausstellung wegen Verlust beantragen über service bw
Vollmacht und Erklärung zur Abholung des Personalausweises (PDF, Link öffnet ein neues Fenster)
Ansprechpartner
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich und können elektronisch, telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden. Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 16 Uhr werden freie Sprechstunden angeboten.
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Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
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Tel.: 0711 3404-118
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E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
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Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 13 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr