Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee
Im Winter gibt es zuweilen Unklarheiten über die Räum- und Streupflichten. Die Stadtverwaltung weist daher darauf hin, dass Grundstückseigentümer bei Schnee oder Glatteis verpflichtet sind, werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr die Gehwege entlang von Grundstücken zu räumen und notfalls zu streuen. Wenn danach noch Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist sofort – auch wiederholt – zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr.
Wenn keine Gehwege vorhanden sind, zum Beispiel in verkehrsberuhigten Bereichen, müssen Grundstückseigentümer am Rand der Straße in einer Breite von einem Meter räumen und streuen. Salz und sonstige auftauende Stoffe dürfen nur in extremen Ausnahmefällen genutzt werden. Streusalz ist für Bäume und Sträucher schädlich. Einzelheiten und weitere Informationen zu den Räumpflichten können auf der städtischen Internetseite unter „Winterdienst“ nachgelesen werden.
11.12.2024 11:51:15 |