Apfelsaft_Bild muss 2028 gelöscht werden!

Dem Erzeuger wird bei Einhaltung der Richtlinien des Apfelsaftes ein Aufpreis von 5 Euro auf den aktuellen Tagespreis gezahlt – bis zu einer maximalen Auszahlungssumme von 13 Euro. Als Gegenleistung für den gezahlten Aufpreis verpflichtet sich der Erzeuger im Gegenzug mit seiner Unterschrift, die Richtlinien für den Ostfilderner Apfelsaft 
einzuhalten.


Es gelten folgende Richtlinien

1. Es wird ausschließlich Obst aus Streuobstbeständen Ostfilderner Gemarkung angenommen, die Angabe des Gewanns oder der Flurstücksnummer ist zwingend. 

2. Beschränkung auf ökologisch verträgliche Pflanzenpflege- und Schutzmittel (s. Liste 1)

3. Beschränkung auf organische Bodenverbesserungsmittel (s. Liste 2)

4. Selbstverpflichtung zur Ergänzung von Bestandslücken durch Streuobst-Hochstämme

5. Verpflichtung zu regelmäßigen fachgerechten Pflegeschnitten, mindestens alle 3 Jahre

6. Die Einhaltung wird durch Stichproben kontrolliert, Kontrollen sind zu dulden.

Bei vorsätzlichen Verstößen kann die Rückzahlung des gezahlten Mehrpreises verlangt werden und der Betroffene kann von einer weiteren Anlieferung ausgeschlossen werden.

Liste 1: Erlaubte Pflanzenpflege-/ und Schutzmittel:
  • Wirtschaftseigene Dünger und Komposte (Stallmist, Jauche und Gülle, Trester, Hefe, Gründüngung, Stroh, organische 
    Abfälle und Ernterückstände)
  • Zugekaufte organische Dünger (Rindenkompost, Seealgenmehl, Stroh, Rizinusschrot) 
  • Zugekaufte mineralische Dünger (Gesteinsmehl, Tonmehl, Rohphosphat, Düngekalk, Meeralgenkalk) 
  • Präparate zur Beschleunigung biologischer Umsetzungsvorgänge (Algenextrakt, Bakterienpräparate, Pflanzliche und biologisch-dynamische Präparate) 

Der Einsatz nicht aufgeführter Produkte ist untersagt

Liste 2: Erlaubte Bodenverbesserungsmittel:
  • Mittel zur Förderung der pflanzlichen Widerstandskraft (Gesteins- und Tonmehl, Algenextrakt, Homöopathische Präparate, Kräuterpräparate, Pflanzliche und mineralische Präparate mit hemmender Wirkung auf Schädlinge und Krankheiten) 
  • Mittel gegen Pilzkrankheiten (Gesteinsmehl, Algenmehl, Schmierseife, Kräuter) 

Der Einsatz nicht aufgeführter Produkte ist untersagt

 

Stand: August 2003